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Abstimmungen, Wahlen

Das amtliche Wahl- und Stimmmaterial und das Wahlpropagandamaterial ist den Stimmberechtigten gemäss der Zustellfrist in der Einberufung bzw. in der Regel (wenn die Frist für die briefliche Stimmabgabe nicht verkürzt wurde) bis spätestens am 4. letzten Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungstag zuzustellen.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmzettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Infokasten ausgehängt und via Wochenblatt und Website publiziert.

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