Bestattungsamt
Beat Ehrsam
Tel. 061 706 25 00
Fax 061 706 25 45
beat.ehrsam@dornach.ch
Bestattungsinfo.pdf [PDF, 14.0 KB]
Was ist bei einem Todesfall vorzukehren?
Bei Todefall zu Hause:
Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen lassen.
Bei Todesfall im Spital:
Todesbescheinigung im Spital abholen
Anschliessend sofortige Meldung des Todesfalles auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes, unter Mitnahme des
- Familienbüchleins, und der
- Todesbescheinigung (vom Arzt oder Spital)
Weitere Hinweise:
| 1. | Wenn die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Ablebens den zivilrechtlichen Wohnsitz in Dornach hatte, so ist auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes und auf der Gemeindeverwaltung Dornach Meldung zu erstatten. |
| 2. | Für die Festlegung des Trauerfeier- und Beisetzungstermins in der Gemeinde Dornach, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. (Nicht Pfarrämter oder Bestattungsungernehmen!) Achtung: Keine Bestattungsanzeigen drucken lassen, bzw. in die Zeitung aufgeben, bevor die Gemeindeverwaltung den Trauerfeier- und Beisetzungstermin bestätigt hat. |
| 3. | Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Dornach, Hauptstrasse 33: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag zusätzlich bis 18.00 Uhr |
| 4. | Telefon-Nummern Gemeindeverwaltung Dornach, für Anrufe von Montag bis Freitag 061 706 25 00 Zivilstandsamt Dorneck-Thierstein, Dornach 061 704 71 00 |
An Samstagen und allgemeinen Feiertagen (nicht an Sonntagen) steht für die Vereinbarung von Trauerfeier- und
Bestattungsterminen ausschliesslich für Bestattungen in Dornach tagsüber ein telefonischer Pikettdienst der
Gemeindeverwaltung zur Verfügung, unter Tel.-Nr. 079 434 51 73