Bestattungsamt

Beat EhrsamBeat Ehrsam

Tel. 061 706 25 00
Fax 061 706 25 45
beat.ehrsam@dornach.ch

 


Bestattungsinfo.pdf  [PDF, 14.0 KB]


Was ist bei einem Todesfall vorzukehren?

Bei Todefall zu Hause:

Todesbescheinigung durch einen Arzt ausstellen lassen.

Bei Todesfall im Spital:
Todesbescheinigung im Spital abholen
 

Anschliessend sofortige Meldung des Todesfalles auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes, unter Mitnahme des

  • Familienbüchleins, und der
  • Todesbescheinigung (vom Arzt oder Spital)
Weitere Hinweise:
 
1.
Wenn die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Ablebens den zivilrechtlichen Wohnsitz in Dornach hatte, so ist auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes und auf der Gemeindeverwaltung Dornach Meldung zu erstatten.
 
2.
Für die Festlegung des Trauerfeier- und Beisetzungstermins in der Gemeinde Dornach, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. (Nicht Pfarrämter oder Bestattungsungernehmen!)
Achtung: Keine Bestattungsanzeigen drucken lassen, bzw. in die Zeitung aufgeben, bevor die Gemeindeverwaltung den Trauerfeier- und Beisetzungstermin bestätigt hat.
 
3.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Dornach, Hauptstrasse 33:
Montag bis Freitag                                      08.30 Uhr bis 11.30 Uhr / 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich                                                                                     bis 18.00 Uhr
 
4.
Telefon-Nummern
Gemeindeverwaltung Dornach, für Anrufe von Montag bis Freitag                      061 706 25 00
Zivilstandsamt Dorneck-Thierstein, Dornach                                                    061 704 71 00
 
An Samstagen und allgemeinen Feiertagen (nicht an Sonntagen) steht für die Vereinbarung von Trauerfeier- und
Bestattungsterminen ausschliesslich für Bestattungen in Dornach tagsüber ein telefonischer Pikettdienst der

Gemeindeverwaltung zur Verfügung, unter Tel.-Nr.                                                                           079 434 51 73