Aus der Gemeindeversammlung
Am 28. September 2022 hat die Gemeindeversammlung:
- das Eintreten auf die Vorlage «Planungskredit Vorprojekt Unterführung Haltestelle Apfelsee» beschlossen und aufgrund des Erreichens des Quorums gemäss § 18 Abs. 1 Bst. b Gemeindeordnung (ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten) festgelegt, dass darüber an der Urne abzustimmen ist;
- die Wahl der Firma BDO AG als Revisionsstelle der Gemeinde und der Sozialregion beschlossen. Das Mandat wird für die laufende Legislaturperiode vergeben und beginnt mit der Rechnung 2022;
- die Motion Lüthi – Schaffung einer Gemeindekommission nicht erheblich erklärt;
- das Reglement über öffentliche Beschaffung (Submissionsreglement) vom 1. Januar 2008 per 31.12.2022 aufgehoben;
- beschlossen, die Gemeindeordnung vom 01.08.2021 wie folgt zu ändern:
§ 8bis (neu)
Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge
1 Das Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge der Gemeinde wird von der in der Sache
zuständigen Abteilungsleitung durchgeführt.
2 Für Vergaben, deren Auftragswerte die Schwellenwerte für das Einladungsverfahren
unterschreiten, ist, unter Vorbehalt von Absatz 4, die in der Sache zuständige
Abteilungsleitung zuständig
3 Zum Erlass von Verfügungen der Gemeinde (Art. 53 Abs. 1 IVöB) ist, unter Vorbehalt
von Absatz 4, die in der Sache zuständige Abteilungsleitung zuständig.
4 Zur Erteilung des Zuschlages sind zuständig:
a) für Aufträge bis zu 10'000 Franken: die in der Sache zuständige Abteilungsleitung;
b) für Aufträge über 10'000 bis zu 30'000 Franken: die Verwaltungsleitung;
c) für Aufträge über 30'000 bis zu 50'000 Franken: der/die Gemeindepräsident:in;
d) für alle anderen Aufträge: der Gemeinderat.
§ 61 Abs. 2 (neu)
2 Die Teilrevision des § 8bis der Gemeindeordnung tritt, nachdem sie von der
Gemeindeversammlung beschlossen und vom Volkswirtschaftsdepartement genehmigt
worden ist, auf 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Gemeinderat