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Abstimmungen vom 27. September 2020

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Eingangsbereich zur Aula des Schulhauses Brühl am Gempenring 34

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Abgelehnt
Beschreibung

Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffungneuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 41,07 %
1'063
Nein-Stimmen 58,93 %
1'525
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
60.1%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Abgelehnt
Beschreibung

Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,34 %
759
Nein-Stimmen 70,66 %
1'828
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
60.0%
Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG)

Angenommen
Beschreibung

Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zwei wöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,24 %
1'720
Nein-Stimmen 32,76 %
838
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
59.9%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Abgelehnt
Beschreibung

Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10100 auf 25000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Prozent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,52 %
870
Nein-Stimmen 65,48 %
1'650
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
59.6%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

Abgelehnt
Beschreibung

Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,40 %
980
Nein-Stimmen 61,60 %
1'572
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
59.8%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Einführung des Auftrages als politisches Instrument der Parlamentsmitglieder bei der ausserordentlichen Gemeindeorganisation; Änderung des Gemeindegesetzes

Angenommen
Beschreibung

Von der Vorlage ist nur die ausserordentliche Gemeindeorganisation mit Gemeindeparlament
betroffen. Bei Annahme der Vorlage kann neu jedes Mitglied des Gemeindeparlaments ein Auftragsbegehren stellen. Die bisherigen Instrumente Motion und Postulat werden im neuen Instrument Auftrag zusammengefasst.
Für den Kanton und die Gemeinden mit der ordentlichen Gemeindeorganisation (Gemeindeversammlung) hat die Vorlage keine Auswirkungen. Nur für die Einwohnergemeinde der Stadt Olten sowie für Zweckverbände mit Delegiertenversammlung wird allenfalls eine Anpassung der Gemeindeordnung oder der Statuten und weiterer ausführender Reglemente notwendig sein.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht
erreicht worden ist, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,59 %
1'077
Nein-Stimmen 42,41 %
793
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
50.9%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Ersatzstandort für die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle Olten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites und der wiederkehrenden Ausgaben (Miete)

Angenommen
Beschreibung

Die Kantonale Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Olten soll an einem neuen Standort auf dem
Areal der Busbetrieb Olten Gösgen Gäu AG (BOGG) in Wangen b. Olten untergebracht werden.
Am heutigen Standort der MFK in Olten können aus technischen, baulichen, räumlichen und
betrieblichen Gründen nur Fahrzeuge bis 3.5 t geprüft werden. Alle übrigen Fahrzeuge werden
an vier weiteren Standorten geprüft. Die gesetzlichen Aufgaben der MFK in der Region Olten
können somit nicht effizient und nicht gemäss dem gesetzlichen Auftrag erfüllt werden.
Der Standort BOGG bietet für die MFK aus folgenden Gründen optimale Bedingungen:

  • Die MFK ist bereits heute teilweise auf dem BOGG-Areal eingemietet.
  • Aufgrund der Doppelnutzung der Hallen durch BOGG und MFK ergeben sich betriebliche Synergien.
  • Alle MFK-Leistungen befinden sich an einem gut erschlossenen Standort.
  • Die vorgeschlagene Lösung ist wirtschaftlich und kurzfristig realisierbar.
  • Es werden kein zusätzliches Bauland und keine weitere verkehrstechnische Infrastruktur benötigt.

 

Für das Vorhaben wird ein Verpflichtungskredit von brutto 6,9 Mio. Franken beantragt. Dazu
kommen Mietkosten für sämtliche Räumlichkeiten und Aussenanlagen von 198'800 Franken
pro Jahr. Die bisherige Miete von rund 83'000 Franken pro Jahr entfällt.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 75,82 %
1'590
Nein-Stimmen 24,18 %
507
Stimmberechtigte
4'346
Stimmbeteiligung
51.5%
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum