Gemeindeversammlung
Ort
Treff12Weidenstrasse 26
4143 Dornach
Aufgaben
Ausführlich sind die Befugnisse der Gemeindeversammlung in § 56 des Gemeindegesetzes und in § 21 der Gemeindeordnung beschrieben.
Kompetenzen
Die Gemeindeversammlung darf nur zu einem Verhandlungsgegenstand beschliessen, wenn ihn der Gemeinderat vorberaten hat und dazu ein Antrag vorliegt.
Voraussetzungen
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