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GemeindeverwaltungHauptstrasse 33
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4143 Dornach
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PROJEKTE
Die Ortsplanung muss in der Regel alle 10 Jahre von der Einwohnergemeinde überprüft werden (Kantonales Planungs- und Baugesetz). Da 2012 das eidgenössische Raumplanungsgesetz verabschiedet wurde und nun zum kantonalen Recht gehört, muss dieses in der Ortsplanung eingearbeitet werden.