Kopfzeile

Inhalt

Stöckli Heimberg Fonds

Der Stöckli-Heimberg-Fonds geht zurück auf ein Legat des Ehepaars Stöckli-Heimberg. In einem Erbvertrag widmeten sie einen namhaften Betrag der Gemeinde Dornach mit dem Zweck, ein Heim für behinderte Kinder und Jugendliche in Dornach zu errichten. Sofern dieses Heim nicht binnen 25 Jahren gebaut worden wäre, sie das Geld durch die Gemeinde Dornach allgemein für körperlich oder geistig gebrechliche Kinder im Bezirk Dorneck zu verwenden.

Da das Heim nicht gebaut wurde, steht das Geld nun für die allgemeine Förderung von körperlich oder geistig gebrechlichen Kindern und Jugendlichen (bis zum 21. Geburtstag) im Bezirk Dorneck zur Verfügung.

Auftrag

Die Mittel des Stöckli-Heimberg-Fonds sind für Projekte zu verwenden, welche allgemein geistig oder körperlich gebrechlichen Kindern und Jugendlichen (bis zum 21. Geburtstag) im Bezirk Dorneck zugutekommen.

Vergabekriterien

Aus dem Fonds können Projekte unterstützt werden, welche folgende Kriterien erfüllen:

  • das Projekt entspricht dem Fondszweck
  • das Projekt ist in der eingegebenen Form realisierbar (Finanzierung und stabile und geeignete Trägerschaft sind gewährleistet)
  • das Projekt wird im Dorneck realisiert

In der Regel wird eine angemessene Eigenleistung oder Drittfianzierung erwartet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung aus dem Fonds. Nach Abschluss des Projektes ist ein kurzer Schlussbericht einzureichen.

Gesuche

Gesuche sind schriftlich bei der Sozialregion Dorneck einzureichen. Sie haben im Minimum Angaben zu enthalten über:

  • Trägerschaft resp. zum Gesuchsteller / zur Gesuchstellerin
  • Projektbeschrieb, inkl. Zeitplan
  • Zielgruppe / unterstützte Personen
  • Begründung des Bedarfs
  • Einschätzung zur Wirksamkeit
  • Finanzierungsplan

Verfahren

Die eingegangenen Gesuche werden auf ihre Vollständigkeit und grundsätzliche Zweckkonformität geprüft.

Die Gesuche werden einer Fondskommission vorgelegt, welche über die Gesuche entscheidet. Heisst sie ein Gesuch gut, stellt sie den finanzkompetenten Gremien Antrag. Beiträge bis Fr. 10'000.-- kann sie in eigener Kompetenz bewilligen.

Fondskommission

Der Gemeinderat wählt die Fondskommission. Sie besteht aus 3 - 5 Mitgliedern, davon mindestens 2 Mitglieder des Dornacher Gemeinderats. Die Leitung der Sozialregion Dorneck gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Verwaltung

Die Fondsaktivitäten werden wie folgt dokumentiert:

  • Sammlung der Anträge, inkl. aller Unterlagen
  • Jährliche Abrechnung über gesprochene Gelder
  • Publikation im Rahmen des Jahresberichts

Rückforderung bei Missbrauch

Die erbrachten Leistungen müssen zurückbezahlt werden, wenn die finanziellen Leistungen aufgrund von falschen Angaben bezogen oder zu anderen Zwecken, als zugesprochen, verwendet werden.

Kontakt

Zugehörige Objekte