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Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS)

Mit Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst.

Die KESB sind für alle erstinstanzlichen Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und werden in drei professionelle, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden gegliedert, die sich im Kanton Solothurn an vier Standorten befinden.

Für die Sozialregion Dorneck ist die zuständige Behörde die KESB Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein in Breitenbach.

Auftrag

Im Auftrag der KESB Dorneck-Thierstein kümmern sich unsere Mitarbeitenden um jegliche Abklärungen und Anliegen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutz und führen zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.

Dienstleistungen

  • Abklärungen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein
  • Abklärungen im freiwilligen Kontext
  • Führen von angeordneten Massnahmen / Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz im Auftrag der KESB
  • Führen von freiwilligen Leistungen
  • Ersteinschätzung von Kindeswohlgefährdungen für Schulsozialarbeitende oder Lehrpersonen
  • Unterstützung der privaten MandatsträgerInnen bei der Führung der Mandate; Rekrutierung neuer privater Mandatsträger, inkl. Weiterbildungsveranstaltungen

Kontakt

Sozialregion Dorneck
Erwachsenen- und Kindesschutz
Hauptstrasse 1
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 50
sozial@dornach.ch

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