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Abstimmungen vom 15. Mai 2022

Informationen

Datum
15. Mai 2022
Lokalität

Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33

Eidgenössische Vorlagen

Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage
Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich am Ausbau von Frontex beteiligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.

Die Vorlage
Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden. Mit der Vorlage von Bundesrat und Parlament übernimmt die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform. Ihr finanzieller Beitrag an Frontex steigt schrittweise an. Auch wird sie mehr Personal und Material zur Verfügung stellen.
Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küsten- wache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiter entwick- lung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,26 %
1'254
Nein-Stimmen 31,74 %
583
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
44.3%
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Transplantationsgesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
Beschreibung

Ausgangslage
In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.

Die Vorlage
Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchs-lösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass das geänderte Transplantationsgesetz in Kraft tritt. Weil gegen das Gesetz ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantations- gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,00 %
942
Nein-Stimmen 50,00 %
942
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
44.8%
Ebene
Bund
Art
Gegenvorschlag

Änderung des Filmgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage
Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.

Die Vorlage
Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,05 %
1'138
Nein-Stimmen 37,95 %
696
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
44.5%
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
Beschreibung

Worüber stimmen wir ab?
Die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflücht­ linge» will, dass die Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufge­nommene Personen, für Asylsuchende während der Dauer des Verfahrens und für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Nothilfebeziehende) im Vergleich zu den heutigen Leistungen erheblich reduziert werden. Bei Annahme der
Gesetzesinitiative würde die kantonale Gesetzgebung ent­sprechend angepasst. Der Umfang dieser Reduktion wird in der Initiative nicht konkret beschrieben.

Ausgangslage und gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Durchführung der Asylgesuchsverfahren ist Sache des Bundes. Er prüft die Asylgesuche und entscheidet darüber, ob jemand als Flüchtling anerkannt wird, die Schweiz wieder verlassen muss oder vorläufig aufgenommen wird. Für die Unterbringung, die Unterstützung und Integration sind die Kantone zuständig. Für den Aufwand in der Sozialhilfe und für die Finanzierung der Integrationsmassnahmen wird der Kanton vom Bund entschädigt. Massgebend für den Vollzug des Asylwesens im Kanton ist die Grundausrichtung der seit 2019 geltenden Neustrukturierung des Asylwesens in der Schweiz. Diese gibt vor, dass die Asylverfahren rasch abgeschlossen werden und die Wegweisung von rechts­ kräftig abgewiesenen Personen umgehend vollzogen wird. Personen mit einem längerfristigen Bleiberecht sollen hin­ gegen möglichst rasch integriert werden. Vorläufig aufgenommene Personen halten sich rechtmässig und längerfristig in der Schweiz auf. Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone deshalb darauf geeinigt, dass diese Personen zu integrieren sind. Der Kanton hat im Rahmen der IAS und auch gemäss Ausländer ­ und Integrationsgesetz (AIG) ei­nen Integrationsauftrag und ist verpflichtet, die dafür gewährten Bundesmittel entsprechend einzusetzen.

Formulierung
Wollen Sie die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,19 %
619
Nein-Stimmen 64,81 %
1'140
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
43.2%
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Änderung Verfassung des Kantons Solothurn; Öffentliche Schulen

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Warum wird die Kantonsverfassung geändert?
Die Kantonsverfassung regelt unter dem Titel «Öffentliche Schulen» die Zuständigkeiten und Aufgaben der kantona­len und kommunalen Behörden im Bereich der öffentlichen Schulen. In der Volksschule haben sich die Zuständigkeiten und die Aufgabenteilung in den vergangenen Jahren ver­ändert. Im Jahr 2018 wurden entsprechende Änderungen ins Volksschulgesetz aufgenommen. Um die Kompetenzen und die Aufgabenteilung im Gesetz und in der Verfassung in Einklang zu bringen, werden die Verfassungsbestimmungen nun angepasst.

Die Zuständigkeiten und die Aufgabenteilung im Volksschul­gesetz entsprechen nicht mehr der Kompetenz­ und Aufga­benteilung der Kantonsverfassung. Die Verfassungsbestim­mungen müssen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.


Worüber wird abgestimmt?
Wie bisher gilt weiterhin der in der Kantonsverfassung verankerte Grundsatz, wonach die Einwohnergemeinden die Volksschulen errichten und führen und sich der Kanton an den Kosten beteiligt. Ebenfalls wie bisher sorgt der Kanton weiterhin für die Errichtung und Führung der sonderpäda­gogischen Institutionen. Neu wird dem Kanton in der Kan­tons-verfassung die Befugnis eingeräumt, weitere kantonale Angebote auf der Volksschulstufe zu führen und die Einzel­heiten im Gesetz zu regeln

Zu den weiteren kantonalen Angeboten gehören die Vor­bereitungsklassen, die Klassen für Kinder mit massiven Verhaltens-auffälligkeiten, die Klassen für Kinder aus Durch­ gangszentren und die Spezialangebote bei Hospitalisierung. Diese Angebote wurden mit der Änderung des Volksschul­gesetzes vom 28. März 2018 gesetzlich verankert. Deren in­ haltliche Ausgestaltung ist bereits im Gesetz geregelt. Zu den weiteren kantonalen Angeboten gehört auch die progymnasiale Ausbildung (Sekundarschule P), welche der­ zeit an regionalen Sekundarschulzentren und an den beiden Kantonsschulen Olten und Solothurn geführt wird. Die pro­gymnasiale Ausbildung bildet Teil des Regelschulangebots und würde – aufgrund der aktuellen Formulierung in der Kantonsverfassung – in die alleinige Zuständigkeit der Ein­wohnergemeinden fallen. Bei der Reform der Sekundarstufe I ist eine diesbezügliche Präzisierung der Kantonsverfassung untergegangen. Dieser Mangel soll nun behoben werden.

Welchen Zweck verfolgen die Änderungen?
Mit den Änderungen werden die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften und die gesetzlichen Regelungen in der Volksschule in Einklang gebracht.

In der parlamentarischen Beratung war die Verfassungs­änderung unbestritten.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung der Verfassung des Kantons Solothurn; Öffentliche Schulen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 89,74 %
1'504
Nein-Stimmen 10,26 %
172
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
41.8%
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Volksinitiative «Jetz si mir draa», Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen (ausformulierter Entwurf und Gegenvorschlag)

Angenommen
Ergebnis
Der Gegenvorschlag wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage
Die Einkommenssteuerbelastung im Kanton Solothurn ist hoch. Zwar hat das Solothurner Stimmvolk am 9. Februar 2020 die kantonale Umsetzung der Steuerreform und der AHV­Finanzierung 2020 («STAF») mit 82.1% der Stimmen gutgeheissen. Mit der STAF wurde nicht nur der Gewinn­ steuersatz für Unternehmen gesenkt, sondern es wurden auch Personen mit kleinen Einkommen bei der Einkommens­ steuer entlastet und der Abzug für die Kosten der familien­ ergänzenden Kinderbetreuung erhöht. Der Kanton gleicht den Gemeinden die Mindererträge kombiniert mit einer Härtefallregelung während acht Jahren weitgehend aus. Die Vorlage führte zu weniger Einnahmen von 44 Mio. Franken beim Kanton und 15 Mio. Franken bei den Gemeinden (total ca. 59 Mio. Franken jährlich). Davon entfallen rund 11 Mio. Franken auf die Entlastung bei der Einkommenssteuer.

Bei der Einkommenssteuerbelastung rangiert der Kanton Solothurn aber im Vergleich mit anderen Kantonen nach wie vor in den hinteren Rängen. Je nach Einkommen und persön­licher Situation fällt die Belastung jedoch unterschiedlich aus. Der Kanton Solothurn liess die Einkommenssteuerbelastung im Vergleich zu den umliegenden Kantonen Aargau, Basel­ Stadt, Basel­Landschaft, Bern und Luzern analysieren. Damit die Steuerbelastung der verschiedenen Gruppen von Steuer­ pflichtigen vergleichbar ist, wurden Modellhaushalte gebildet (siehe Tabelle unten).

Es zeigte sich, dass im Kanton Solothurn insbesondere tiefe und mittlere Einkommen eine vergleichsweise hohe Steuer­belastung haben. Wegen des tiefen Kinderabzuges von 6'000 Franken werden zudem auch Familien mit Kindern im Vergleich zu anderen Kantonen relativ stark belastet.

Schon vor der Abstimmung über die STAF war eine weitere Senkung der Steuerbelastung natürlicher Personen politi­sches Ziel des Regierungsrats. Er hat deshalb zu Beginn des Jahres 2019 in der Standortstrategie 2030 festgehalten, bei der Einkommensbesteuerung einen Platz im Mittelfeld der Schweizer Kantone anstreben zu wollen. Auch im Kantonsrat wurde mit parlamentarischen Vorstössen eine Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen gefordert.

Volksinitiative und Gegenvorschlag
Die Volksinitiative «Jetz si mir draa», Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen wurde am 28. No­vember 2019 in Form einer Anregung eingereicht. Sie will die Steuerbelastung bei der Einkommenssteuer in zwei Schritten senken: In einem ersten Schritt soll ab der Steuerperiode 2023 die Steuerbelastung maximal 120 Prozent des Durch­schnitts der Steuerbelastung aller Schweizer Kantone betragen. In einem zweiten Schritt soll die Steuerbelastung weiter gesenkt werden, und zwar ab der Steuerperiode 2030 auf maximal 100 Prozent des Schweizer Durchschnitts. Die Steuersenkung soll durch Anpassung der Tarifstufen bei der Einkommenssteuer erfolgen und für alle Steuerpflichtigen gelten. Die Initiative verlangt zudem, dass die Tarifstufen des Einkommenssteuertarifs sowie die allgemeinen Abzüge und die Sozialabzüge bei jedem Anstieg der Teuerung angepasst werden.

Der Kantonsrat stimmte der Initiative am 2. September 2020 zu, verlangte aber vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Der Gegenvorschlag soll zu einer spürbaren Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen führen, ohne den Finanzhaushalt des Kantons und der Ge­meinden übermässig zu belasten.

Formulierung
1. Wollen Sie die Umsetzung der Initiative «Jetz si mir draa», Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen vom 26. Januar 2022 annehmen? Gegenvorschlag: 2. Wollen Sie den Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 26. Januar 2022 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,54 %
656
Nein-Stimmen 61,46 %
1'046
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 66,97 %
1'095
Nein-Stimmen 33,03 %
540

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 36,20 %
597
Gegenvorschlag 63,80 %
1'052
Stimmberechtigte
4'270
Stimmbeteiligung
42.4%
Ebene
Kanton
Art
Initiative