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Abstimmungen vom 12. März 2023

Informationen

Datum
12. März 2023
Lokalität

Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33

Kantonale Vorlagen

Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse; Änderung des Gemeindegesetzes

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Der Kanton unterstützt Gemeinden bei ihren Bestrebungen, ihre Organisationsstrukturen zu optimieren und sieht im Legislaturplan des Regierungsrats die Weiterentwicklung der Gemeindelandschaft vor. In der Vergangenheit wurden bei Zusammenschlüssen bereits Förderbeiträge ausgerichtet. Einige Gemeinden stehen nun vor der Situation, dass sie sich ein weiteres Mal mit Fusionsfragen auseinandersetzen. Es geht somit um eine Weiterentwicklung der bisherigen Fusionsanreize.

Bei Annahme der Vorlage entrichtet der Kanton neu pro beteiligte Einwohnergemeinde für die ersten 10'000 Einwohner und Einwohnerinnen einen Beitrag von 100 Franken pro Person, für weitere Einwohner und Einwohnerinnen 50 Franken pro Person. Der Mindestbeitrag beträgt 100'000 Franken. Schliesst sich eine bereits fusionierte Gemeinde innert 5 Jahren ein weiteres Mal mit anderen Gemeinden zusammen, so kann der Kanton diese Beiträge kürzen.

Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht worden ist, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.

Der Regierungsrat und die Mehrheit im Kantonsrat begrüssen die Teilrevision aus folgenden Gründen:

-    Der Kanton Solothurn präsentiert sich im schweizweiten Vergleich äusserst kleinräumig. Dies hindert die Realisierung von sinnvollen regionalen Projekten und es herrscht ein Mangel an Fachkräften;
-    Gemeinden sind deshalb in ihren Bestrebungen, ihre Organisation zu optimieren, zu unter stützen. Fusionshindernisse sind zu beseitigen;
-    starke Gemeinden sind ein Standortvorteil, von dem die Gemeinden und der Kanton profitieren. Gemeindezusammenschlüsse vereinfachen Prozesse und Strukturen und stärken die Gemeinden;
-    gut organisierte Gemeinden sind in der Lage, der Bevölkerung qualitativ gute Dienstleistungen zu erbringen;
-    die weiterhin massvollen Staatsbeiträge bieten den Gemeinden einen Anreiz, einen Zusammenschluss in Betracht zu ziehen. Ohne Anreize gibt es kaum Zusammenschlüsse;
-    bereits zusammengeschlossene Gemeinden sollen nicht daran gehindert werden, sich weiter zu entwickeln und sich mit weiteren Gemeinden zusammenzuschliessen. Auch sie sollen deshalb unterstützt werden können.

Eine Minderheit im Kantonsrat lehnt die Teilrevision des Gemeindegesetzes aus folgenden Gründen ab:

-    Die Finanzlage des Kantons lasse eine Erhöhung der Staatsbeiträge aktuell nicht zu;
-    Gemeinden würden nicht aufgrund von Fusionsbeiträgen, sondern aus anderen Gründen fusionieren;
-    angesichts der guten finanziellen Lage der Gemeinden sei es nicht nötig, dass der Kanton zusätzlich Geld für Fusionen zur Verfügung stelle;
-    Fusionen würden sich finanziell nicht günstig auswirken, sondern würden zu teurer Professionalisierung und Mehraufwand führen;
-    durch Fusionen würden die Gemeinden an Bürgernähe verlieren.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 13. Dezember 2022 des Gemeindegesetzes über den Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 65,19 %
1'062
Nein-Stimmen 34,81 %
567
Stimmberechtigte
4'245
Stimmbeteiligung
39.84
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat der Kanton Solothurn auch 2021 diverse Vorgaben für die öffentlichen und privaten Spitäler und Kliniken mit Standort im Kanton Solothurn erlassen, um die Versorgung und die Bewältigung des Patientenaufkommens sicherzustellen. Unter anderem wurde die Solothurner Spitäler AG zeitweise angewiesen, die Anzahl der nicht notfallmässigen Behandlungen und den Operationsbetrieb zu reduzieren. Zudem mussten die Pallas Kliniken AG dem Kantonsspital Olten und die Privatklinik Obach dem Bürgerspital Solothurn vorübergehend personelle Ressourcen für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung stellen.

Die Solothurner Spitäler und Kliniken sollen für die Ertragsausfälle sowie die angefallenen Mehrkosten entschädigt werden. Es ist aber zumutbar, dass die Spitäler und Kliniken einen Teil der Covid-19-bedingten Mehrkosten und Ertragsausfälle selber tragen. Eine Abgeltung soll deshalb nur ausgerichtet werden, wenn coronabedingt ein Defizit entstanden ist. Der Kantonsrat hat zudem beschlossen, dass nur die Hälfte der Covid-19-bedingten Ertragsausfälle und Mehrkosten der Solothurner Spitäler und Kliniken abgegolten werden. Weiter werden die Spitäler und Kliniken dazu verpflichtet, für 2021 keine Dividenden auszuzahlen.

Die Ertragsausfälle und Mehrkosten wurden nach einheitlichen Kriterien ermittelt und von Revisionsgesellschaften geprüft. Diese betragen für 2021 16,43 Mio. Franken. Der Kanton Solothurn beteiligt sich zur Hälfte an diesen Ertragsausfällen und Mehrkosten, dies entspricht insgesamt 8,21 Mio. Franken. Davon entfallen 7,24 Mio. Franken auf die Solothurner Spitäler AG, 0,92 Mio. Franken auf die Pallas Kliniken AG und 0,06 Mio. Franken auf die Privatklinik Obach.

Die Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat empfehlen die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für 2021 aus den folgenden Gründen zur Annahme:

-    Der Kanton Solothurn ist für die Sicherstellung der Spitalversorgung für seine Bevölkerung zuständig;
-    die Solothurner Spitäler und Kliniken haben einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet. Aufgrund der kantonalen Vorgaben sind ihnen Ertragsausfälle und Mehrkosten entstanden, welche zu Defiziten geführt haben;
-    es werden ausschliesslich Ertragsausfälle und Mehrkosten abgegolten, die aufgrund der Covid-19-Pandemie entstanden sind;
-    die Solothurner Spitäler und Kliniken tragen die Hälfte der Ertragsausfälle und Mehrkosten selbst;
-    die Solothurner Spitäler und Kliniken leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kanton Solothurn, weshalb deren langfristige finanzielle Stabilität von zentraler Bedeutung ist.

Eine Minderheit des Kantonsrats lehnt die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken ab, da sich der Kanton Solothurn diese Ausgabe finanziell nicht leisten könne und da auch andere Unternehmen Covid-19-bedingte Mehrkosten hätten, welche nicht durch den Kanton abgegolten würden.

Formulierung
Wollen Sie die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für 2021 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 71,16 %
1'192
Nein-Stimmen 28,84 %
483
Stimmberechtigte
4'245
Stimmbeteiligung
40.14
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Kommunale Vorlagen

Planungskredit Vorprojekt Unterführung Haltestelle Apfelsee

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

Auf der Höhe der Einmündung Werbhollenstrasse wird von den SBB eine neue S-Bahn-Haltestelle gebaut. Die Einwohnergemeinde Dornach möchte, dass dabei eine Fussgänger- und Veloverkehrsunterführung mitgebaut wird, welche eine direkte Verbindung zwischen dem Apfelsee-Quartier und dem Entwicklungsgebiet Wyden (ehemaliges Metallwerk-Areal) schafft. Damit wird für das Apfelsee-Quartier die Anbindung an die Entwicklung auf der anderen Seite der Geleise und an die Birs möglich und der Veloverkehr kann direkt in Richtung Aesch und auf die geplante Velovorrangroute auf der Westseite der Bahn gelangen.

Bei der Urnenabstimmung geht es noch nicht um die Realisierung dieser Unterführung, sondern nur darum, ob ein Vorprojekt dafür ausgearbeitet werden soll. Entsprechend wird über einen Planungskredit in der Höhe von CHF 260'000.00 abgestimmt.

Wird die Vorlage angenommen, kann weiter geplant und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 den Stimmberechtigten ein ausgearbeitetes Bauprojekt mit genauerer Kostenschätzung zur Entscheidung vorgelegt werden.

Im Fall einer Ablehnung wird die SBB die Haltestelle ohne die Fussgänger- und Velo-Unterführung planen und es wird lediglich eine Fussgängerunterführung zwischen den zwei Perrons realisiert, welche keinen direkten Zugang in die Quartiere bietet.

Der Gemeinderat hat den Planungskredit am 05.09.2022 einstimmig zuhanden der Gemeindeversammlung beschlossen.

Die Gemeindeversammlung ist am 28.09.2022 mit 89 Ja- zu 28 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung auf das Geschäft eingetreten. Aufgrund eines Antrags auf Urnenabstimmung verlangte, der das definierte Minderheitenquorum von einem Viertel erreichte, muss an der Urne über den Planungskredit abgestimmt werden.

Der Gemeinderat begrüsst den Planungskredit Vorprojekt Unterführung Haltestelle Apfelsee einstimmig.

Formulierung
Wollen Sie dem Planungskredit für das Vorprojekt Unterführung Apfelsee in der Höhe von CHF 260'000.00 zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,86 %
892
Nein-Stimmen 49,14 %
862
Stimmberechtigte
4'109
Stimmbeteiligung
43.15
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschure Vorprojekt Haltestelle Apfelsee Download 0 Abstimmungsbroschure Vorprojekt Haltestelle Apfelsee