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Abstimmungen vom 18. Juni 2023

Informationen

Datum
18. Juni 2023
Lokalität

Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden.

Die Vorlage

Mit der Vorlage senkt die Schweiz schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Anders als die Initiative enthält sie kein Verbot fossiler Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,41 %
1'174
Nein-Stimmen 41,59 %
836
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
48.25 %
Ebene
Bund
Art
Antrag

Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind. In der Schweiz bezahlt derzeit ein Teil der Unternehmensgruppen tiefere Steuern.

Die Vorlage

Bundesrat und Parlament wollen für grosse international tätige Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung einführen können. Für alle anderen Unternehmen ändert sich nichts. Die Umsetzung soll mit einer Ergänzungssteuer erfolgen. Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15 % einziehen. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind schwierig zu schätzen. Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75 % der Einnahmen sollen an die Kantone, 25 % an den Bund gehen. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. In der Schweiz sind viele internationale Unternehmen tätig. Sie bieten zahlreiche Arbeitsplätze und tragen erheblich zu den Steuereinnahmen bei. Höhere Steuern senken die Standortattraktivität. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern. Die Umsetzung erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es eine Volksabstimmung.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmens- gruppen (Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unter- nehmensgruppen) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 81,07 %
1'593
Nein-Stimmen 18,93 %
372
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
47.97 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Wie es sich weiter entwickeln wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen.

Die Vorlage

Mit den verlängerten Bestimmungen können weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Bei allfälligen Grenzschliessungen muss der Bund dafür sorgen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin einreisen können. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,06 %
1'084
Nein-Stimmen 45,94 %
921
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
48.33%
Ebene
Bund
Art
Antrag

Kantonale Vorlagen

Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
Beschreibung

Was will die Initiative?

Ein Initiativkomitee hat am 19. September 2022 mit den nötigen Unterschriften die Gesetzes initiative mit dem Titel «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» eingereicht.

Das Initiativbegehren in Form einer ausgearbeiteten Vorlage lautet wie folgt:

 

Das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11) ist wie folgt zu ergänzen:

§ 292 Moratorium Totalrevision Katasterschätzung

Wird eine Totalrevision der Katasterschätzung vorgenommen, darf diese frühestens auf Beginn der Steuerperiode 2032 in Kraft treten.

 

Die Initiantinnen und Initianten begründen ihr Begehren damit, dass die Totalrevision der Katasterschätzung unweigerlich zu Steuererhöhungen für Hauseigentümer führen werde. Die Zwillingsinitiative verhindere dies, denn der Regierungsrat selbst habe sich das Ziel gesetzt, die Steuern bis 2030 zu senken und nicht zu erhöhen.

Der Kantonsrat hat die Gesetzesinitiative am 22. März 2023 mit 58 zu 38 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt und empfiehlt dem Volk, sie ebenfalls abzulehnen.

Formulierung
Wollen Sie die Initiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» vom 19. September 2022 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 41,69 %
732
Nein-Stimmen 58,31 %
1'024
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
44.27 %
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
Beschreibung

Was will die Initiative?

Ein Initiativkomitee hat am 19. September 2022 mit den nötigen Unterschriften die Gesetzes initiative mit dem Titel «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!» eingereicht. Das Initiativbegehren in Form einer ausgearbeiteten Vorlage lautet wie folgt:

 

Das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (BGS 614.11) ist wie folgt zu ergänzen:

§ 293 Moratorium Senkung Abzüge

Bis zum Beginn der Steuerperiode 2032 darf keine Senkung der Ansätze für die Berufsauslagen nach § 33, der allgemeinen Abzüge nach § 41 und der Sozialabzüge nach § 43 dieses Gesetzes vorgenommen werden.

 

Die Initiantinnen und Initianten begründen ihr Begehren damit, dass während der Dauer des Moratoriums keine versteckte Steuererhöhung durch eine Senkung der Abzüge geschehen soll.

Der Kantonsrat hat die Gesetzesinitiative am 22. März 2023 mit 58 zu 37 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt und empfiehlt dem Volk, sie ebenfalls abzulehnen.

Formulierung
Wollen Sie die Initiative «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!» vom 19. September 2022 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,92 %
642
Nein-Stimmen 63,08 %
1'097
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
44.12 %
Ebene
Kanton
Art
Initiative

Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG): Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
Beschreibung

Ambulante Leistungserbringer benötigen eine Zulassung, wenn sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen wollen. Das gilt nicht nur für Ärztinnen und Ärzte, sondern für zahlreiche weitere Leistungserbringer wie zum Beispiel Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker. Aufgrund eines Entscheids des eidgenössischen Parlaments kommen in diesem Zusammenhang auf den Kanton Solothurn neue Aufgaben zu. Die eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über die Krankenversicherung angepasst und ein neues Modell eingeführt. Neu sind die Kantone verpflichtet, die Zulassung zu prüfen. Die Kantone müssen neu auch die Zahl der Ärztinnen und Ärzte mittels Höchstzahlen beschränken, falls in einzelnen ärztlichen Fachgebieten oder Regionen eine Überversorgung besteht.

Diese Massnahmen wurden auf nationaler Ebene eingeführt, um die hohe Qualität der medizinischen Leistungserbringung in der Schweiz langfristig zu erhalten. Zudem soll das Kostenwachstum im Gesundheitswesen gebremst und damit dem stetigen Anstieg der Krankenkassenprämien entgegen wirkt werden.

Für die Umsetzung der neuen Bundesregelung im Kanton Solothurn muss das kantonale Gesundheitsgesetz ergänzt werden. Im Wesentlichen wird geregelt, wer für welche Aufgaben zuständig ist:

  • Das Departement des Innern soll für die Durchführung des Zulassungsverfahrens und die Aufsicht über ambulante Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen, zuständig sein.
  • Der Regierungsrat des Kantons Solothurn soll für allfällige Zulassungsbeschränkungen im Sinne von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte zuständig sein. Er hat die Modalitäten und die konkreten Höchstzahlen in einer Verordnung festzulegen.

Die Hausärztinnen und Hausärzte im Kanton Solothurn sind von dieser Vorlage aktuell nicht betroffen. Der Kanton Solothurn verzeichnet eine geringere Ärztedichte in der Grundversorgung verglichen mit dem Schweizer Durchschnitt und unseren Nachbarkantonen. Eine Beschränkung bei Hausärztinnen und Hausärzten ist daher nicht absehbar. Ebenfalls nicht betroffen von der Zulassungsbeschränkung sind Fachgebiete und Regionen, in denen bereits heute ein zu geringes Angebot für Patientinnen und Patienten besteht. Der besonderen geografischen Form des Kantons Solothurn wird bei der Festlegung von Höchstzahlen besondere Beachtung geschenkt. Ländliche Gebiete haben bereits heute Schwierigkeiten, genügend Ärztinnen und Ärzte zu finden, weshalb auch dort keine Beschränkung angezeigt ist.

Bevor Höchstzahlen festgelegt werden, müssen die Verbände der Leistungserbringer, der Versicherer und der Versicherten zwingend angehört werden. Ferner hat eine vorgängige Koordination mit den umliegenden Kantonen zu erfolgen.

Im Kantonsrat wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht. Daher muss die Stimmbevölkerung über die Gesetzesrevision befinden.

Der Kantonsrat hat der Vorlage am 21. März 2023 mit 55 zu 29 Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG): Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich" vom 21. März 2023 annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,15 %
1'031
Nein-Stimmen 37,85 %
628
Stimmberechtigte
4'211
Stimmbeteiligung
41.84 %
Ebene
Kanton
Art
Antrag