Abstimmungen vom 28. September 2025
Informationen
- Datum
- 28. September 2025
- Lokalität
Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.
Die Vorlage
Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'404
803
- Stimmberechtigte
- 4'210
- Stimmbeteiligung
- 53.47%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer sich im Internet bewegt, muss sich unter Umständen ausweisen. Deshalb kam bereits vor einigen Jahren die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises auf, einer sogenannten E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnten die Einführung einer solchen E-ID am 7. März 2021 in einer Volksabstimmung aber ab. Die Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.
Die Vorlage
Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur. Wenn der Bund bei der Ausstellung Daten verarbeitet, speichert er diese auf seinen Rechenzentren in der Schweiz. Damit wird die Gefahr von Missbrauch reduziert. Die E-ID wird auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche gespeichert, einer sogenannten Wallet-App. Der Bund stellt eine solche zur Verfügung. Sie heisst swiyu1 und ist barrierefrei, also für alle einfach zu bedienen. Die E-ID kann auch in gewisse andere Apps ausgestellt werden.
Andere Behörden und Unternehmen können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen und damit eigene elektronische Nachweise ausstellen. Beispiele dafür sind der elektronische Führerausweis, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise von Vereinen oder Kundenkarten. Denkbar ist auch, dass die E-ID in Zukunft verwendet werden kann, um analoge Papier[1]Verfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln, zum Beispiel wenn man sich für eine Mietwohnung bewirbt.- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'028
1'209
- Stimmberechtigte
- 4'210
- Stimmbeteiligung
- 53.85%
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Kantonale Vorlagen
Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Kurzinformation
Was will die Änderung des Sozialgesetzes?
Die familienergänzende Betreuung eines Kindes ist für Eltern mit hohen Kosten verbunden. Mit der vorliegenden Vorlage sollen deshalb Familien entlastet und kantonsweit Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Die Eltern erhalten eine finanzielle Vergünstigung, wenn sie ihr Kind in einer Kindertagesstätte, einem Hort, einem Mittagstisch oder einer Tagesfamilie betreuen lassen. Dank dieser Unterstützung können mehr Eltern arbeiten gehen, ihr Arbeitspensum aufstocken oder eine Ausbildung machen. Das kommt der Wirtschaft zugute. Sie erhält damit die dringend benötigten Fachkräfte. Ausserdem werden der Kanton Solothurn und die Gemeinden als Standort attraktiver. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl des Wohn- und Arbeitsorts. Wie hoch der Unterstützungsbeitrag für eine Familie ausfällt, ist abhängig von Einkommen, Vermögen und Familienkonstellation. Familien mit geringem Ein kommen werden stärker unterstützt als Familien mit höherem Einkommen. Die Gemeinden können für die Umsetzung aus unterschiedlichen Varianten wählen. Je nach Variantenwahl der Gemeinde profitieren 85 bis 93 Prozent der Familien im Kanton Solothurn von den Betreuungsgutscheinen. Die Eltern beteiligen sich weiterhin angemessen an den Betreuungskosten. Die Gemeinden finanzieren die Betreuungsgutscheine, der Kanton übernimmt neu 40 Prozent der Kosten für die Betreuungsgutscheine. Dies entlastet alle Gemeinden, auch jene, die bereits Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung finanzieren. Massgebliche Verbesserungen sind auch in Bezug auf Betreuungsangebote für Kinder mit Behinderungen vorgesehen.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung" vom 28. Januar 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'003
1'094
- Leer
- 37
- Stimmberechtigte
- 4'210
- Stimmbeteiligung
- 50.69%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung / Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Gesamtvorhaben)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
- Untersuchungen zum Zustand der Dünnern im Gäu haben einen wasserbaulichen Handlungsbedarf zwischen Oensingen und der Mündung in die Aare in Olten offenbart. Das Gäu und Olten sind gegen ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100) der Dünnern nicht gewappnet. Ein HQ100 bezeichnet einen Hochwasserabfluss, der im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. Wegen den im Überflutungsperimeter liegenden Siedlungsgebieten und Infrastrukturen besteht ein hohes Schadenspotenzial. Die berechnete Schadensumme zwischen Oensingen und Olten liegt für ein HQ100 bei rund 680 Mio. Franken.
- Dank umfassender Einbindung der betroffenen Gemeinden und verschiedener Interessengruppen wie der Landwirtschaft und Umweltverbände sowie einer partizipativen Lösungsfindung stellt das kostenoptimierte Projekt «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung» eine breit abgestützte Kompromisslösung dar und ist im kantonalen Richtplan festgesetzt.
- Hinsichtlich der verschiedenen Ansprüche kombiniert das Projekt den Hochwasserschutz mit einer Aufwertung der Flusslandschaft als Erholungsraum für die Bevölkerung und einer Wiederbelebung des Gewässerlebensraums für Tiere und Pflanzen – ganz nach dem Motto: mehr Sicherheit, mehr Erholung, mehr Natur.
- Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in sieben Etappen ab 2028. Es ist insgesamt mit rund 20 Jahren Bauzeit zu rechnen.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung / Bewilligung eines Verpflichtungskredites (Gesamtvorhaben)" vom 11. März 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'261
726
- Leer
- 121
- Stimmberechtigte
- 4'210
- Stimmbeteiligung
- 50.07%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
Solothurn, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd»; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Kurzinformation
- Der Hauptbahnhof Solothurn hat aufgrund seines umfassenden Angebots überregionale Bedeutung. Der Ausbau und die damit einhergehende Attraktivierung der Nordseite erfolgte bereits vor einigen Jahren.
- Die Aufwertung der Südseite ist im kantonalen Richtplan verankert. Bahnhofgebiete von kantonaler Bedeutung sollen zu leistungsfähigen, gut gestalteten Umsteigeorten aus[1]gebaut werden. Die geplanten Massnahmen leisten dabei auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der kantonalen Velonetzplanung.
- Die einmalige Chance dieses Projekts liegt in der engen Zusammenarbeit zwischen Stadt, Kanton und Bund sowie RBS und SBB. So können sämtliche Massnahmen optimal koordiniert und das südliche Bahnhofgebiet ganzheitlich und zukunftsorientiert entwickelt werden – abgestimmt auf die Mobilitätsbedürfnisse der nächsten Jahrzehnte.
- Mit der Personenunterführung West, der neuen Velostation Süd und den Bushaltestellen auf der Südseite wird die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität gestärkt. Durch die Umgestaltung der Zuchwilerstrasse wird die Verkehrssicherheit verbessert.
- Ein zentrales Element des Projekts ist der Ausbau der RBS-Infrastruktur. Um für das künftige Passagieraufkommen vorbereitet zu sein, setzt der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) längere Züge ein. Dafür muss die Infrastruktur am Bahnhof Solothurn umfassend ausgebaut und modernisiert werden.
- Das Projekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd» ist das Leuchtturmprojekt des Agglomerationsprogramms Solothurn der vierten Generation. Aufgrund der Qualität des Programms resultierte das drittbeste Bewertungsergebnis aller Schweizer Agglomerationsprogramme und damit ein entsprechend hoher Beitragssatz aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) von 40% an die anrechenbaren Projektkosten.
- Die Gesamtkosten betragen 163,0 Mio. Franken. Der Anteil des Kantons Solothurn beträgt brutto 40,0 Mio. Franken. Nach Abzug der zugesicherten Beiträge von Bund und Dritten betragen die Nettoinvestitionen 22,5 Mio. Franken – verteilt über vier Jahre. Die Umsetzung ist für die Jahre 2029 bis 2032 geplant.
- Die Stimmberechtigten der Stadt Solothurn haben dem städtischen Verpflichtungskredit am 22. September 2024 an der Urne bereits zugestimmt.
- Eine Ablehnung des kantonalen Verpflichtungskredites hätte bedeutende Folgen. Sowohl der städtische Verpflichtungskredit wie auch die zugesicherten Beiträge würden bei einer Ablehnung unweigerlich wegfallen. Die Umsetzung als Gesamtprojekt wäre nicht mehr möglich. Die Koordination mit dem RBS ginge verloren und das Bahnhofsprojekt würde isoliert umgesetzt. Allein der Kanton würde Beiträge von 17,5 Mio. Franken verlieren. Die unbefriedigende Situation auf der Südseite würde voraussichtlich auf Jahrzehnte zementiert und eine spätere Realisierung wäre erheblich teurer.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Solothurn, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt «Entwicklung Bahnhof Solothurn Süd»; Bewilligung eines Verpflichtungskredites" vom 14. Mai 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
946
986
- Leer
- 164
- Stimmberechtigte
- 4'210
- Stimmbeteiligung
- 49.79%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum