Abstimmungen vom 30. November 2025
Informationen
- Datum
- 30. November 2025
- Lokalität
Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst. Wer keinen Dienst leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz. Für Schweizer Frauen ist der Dienst in der Armee oder im Zivilschutz freiwillig.
Die Initiative
Die Service-citoyen-Initiative sieht vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit dem «Service citoyen» (Bürgerdienst) möchte die Initiative das Gemeinwohl stärken. Auch Frauen müssten somit neu einen Dienst leisten. Dieser Dienst soll entweder im Militär, im Zivilschutz oder in Form eines gleichwertigen Milizdienstes erbracht werden, wobei der Sollbestand von Armee und Zivilschutz garantiert sein muss. Die Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit breiter zu denken und die Dienstpflicht stärker auf Bereiche wie Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Betreuung auszurichten. Personen, die keinen Dienst leisten, sollen wie heute eine Abgabe entrichten. Durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würden doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger rekrutiert wie heute. Damit würden auch die Kosten für Bund, Kantone und die Wirtschaft entsprechend steigen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
344
1'436
- Leer
- 7
- Stimmberechtigte
- 4'215
- Stimmbeteiligung
- 42.4 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (PDF, 62.13 kB) | Download | 0 | 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund |
Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null senken. Das hat die Stimmbevölkerung so beschlossen. Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brenn- und Treibstoffen sowie auf Strom.
Die Initiative
Die Initiative fordert mehr Mittel für die Klimapolitik. Das Geld soll von einer Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes kommen. Bisher kennen nur Kantone und Gemeinden eine solche Steuer. Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden. Zwei Drittel der Einnahmen soll der Bund erhalten, einen Drittel die Kantone. Die Einnahmen aus der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
416
1'361
- Leer
- 9
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'215
- Stimmbeteiligung
- 42.4 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (PDF, 62.13 kB) | Download | 0 | 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund |
Kantonale Vorlagen
Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG); Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
Was will die Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes? Die Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes will sicherstellen, dass auch in Zukunft alle Solothurner Vereine ihre kultur- und identitätsstiftende Arbeit für unser Gemeinwohl leisten können. Für viele Vereine stellen Lotto-Veranstaltungen eine wichtige Einnahmequelle dar. Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, soll das zur Verfügung stehende Kontingent für Kleinlotterien vollumfänglich den Solothurner Vereinen zugutekommen. Kommerzielle Anbieter sollen künftig keinen Anspruch mehr auf dieses Kontingent haben.
Im Jahr 2021 ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemein[1]same Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) beigetreten. Gemäss dieser Vereinbarung steht dem Kanton Solothurn ein Kontingent von rund 820’000 Franken für die Durchführung von Lotterien zur Verfügung. Der grösste Teil dieses Betrages wird in unserem Kanton derzeit durch die Profilottiers ausgeschöpft. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 95% aller Anträge. Dies bedeutet, dass nur 5% des zur Verfügung stehenden Kontingents für Vereine bereitsteht, die ohne professionelle Unterstützung ihre Veranstaltungen durchführen. Dieses Missverhältnis soll zugunsten der Solothurner Vereine korrigiert werden.
Kontingent für die Vereinbarungskantone nach IKV 2020: Ein Kanton, welcher sich der Vereinbarung angeschlossen hat, darf jährlich nicht mehr Einnahmen aus bewilligten Kleinlotterien generieren als umgerechnet 2.50 Franken pro Kopf der ständigen Wohnbevölkerung. Die so berechnete Gesamtsumme ergibt das jeweilige Kontingent. Im Kanton Solothurn steht damit eine Gesamtsumme von 820’000 Franken zur Verfügung.
Viele Vereine möchten ihre traditionellen und beliebten Lottoveranstaltungen selbst durchführen. Mit der vorliegenden Teilrevision werden diese Vereine geschützt, denn sie stehen in einem Konkurrenzverhältnis zu den Lotterien, die durch Profilottiers durchgeführt werden. Die Profilottiers als Organisatoren haben kommerzielle Absichten und verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke wie die Vereine. Der Regierungsrat und der Kantonsrat wollen daher verhindern, dass die selbst durch - geführten Lottoveranstaltungen der Vereine bei der Vergabe der Kontingentsanteile zukünftig konkurrenziert oder gar verdrängt werden. Das zur Verfügung stehende Kontingent soll als eine Finanzierungsgrundlage für die Vereine dienen und nicht für gewerbsmässig organisierte Profiveranstalter.
Mit dem Ausschluss der Profilottiers wird dieses Ziel umgesetzt und die Grundlage geschaffen, dass auch zukünftig diese wichtige Erwerbsquelle allen Solothurner Vereinen erhalten bleibt. Durch den Ausschluss der Profilottiers können zukünftige Situationen vermieden werden, bei denen Anträge von Vereinen abgelehnt werden müssen, weil Profilottiers das Kontingent schon frühzeitig ausgeschöpft haben
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Teilrevision Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG); Bewilligungsausschluss für professionelle Lottoanbieter" vom 11. März 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'150
362
- Leer
- 84
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'215
- Stimmbeteiligung
- 37.9 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- Fakultatives Referendum
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 28.04 kB) | Download | 0 | 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |
Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3, Solothurn
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
Im Jahr 2023 bot sich die Gelegenheit, die Liegenschaft Bielstrasse 3, unmittelbar neben dem Amthaus 1 in Solothurn, zu kaufen. Mit diesem Kauf sichert sich der Kanton eine strategisch optimal gelegene Liegenschaft im Zentrum von Solothurn, die sich zur künftigen Erweiterung des Gerichtszentrums oder für andere Verwaltungszwecke eignet. Sie hat fünf Obergeschosse und ein Attikageschoss sowie zwei Untergeschosse. Die Nutzfläche beträgt rund 2’270 m2. Neun Mitarbeitende haben bereits heute ihren Arbeitsplatz im Gebäude. Die übrigen Räumlichkeiten sind teilweise an Dritte vermietet. Die aktuellen Mieteinnahmen betragen rund 140’000 Franken pro Jahr. Das Potenzial der möglichen Mieteinnahmen bei Vollvermietung wird auf rund 300’000 Franken pro Jahr geschätzt.
Der Kanton handelte mit der damaligen Eigentümerin, der Credit Suisse Anlagestiftung, einen Kaufpreis von 5,2 Mio. Franken aus. Bei seiner Beurteilung kam der Regierungsrat seinerzeit zum Schluss, dass die Liegenschaft dem Finanzvermögen zuzuschreiben sei, weil sie noch nicht überwiegend der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe diene. Am 13. Juni 2023 beschloss der Regierungsrat daher den Kauf der Liegenschaft ins Finanzvermögen. Der Kaufvertrag wurde am 3. Juli 2023 unterzeichnet und anschliessend im Grundbuch eingetragen.
Gegen diesen Entscheid wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das Bundesgericht hob den Regierungsratsbeschluss am 10. Januar 2025 auf, weil der Kauf nicht – wie vom Regierungsrat damals eingestuft – als Erwerb ins Finanzvermögen, sondern als Investition ins Verwaltungsvermögen zu werten sei. Ausschlaggebend für das Bundesgericht war, dass bereits beim Kauf absehbar gewesen sei, wofür die Liegenschaft in Zukunft genutzt werde. Es sei dabei nicht die momentane Nutzung, sondern die Zweckbestimmung massgebend.
Da es sich somit um eine neue, einmalige Ausgabe von über fünf Mio. Franken handelt, muss der Kauf nachträglich vom Kantonsrat beschlossen und in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Der Kantonsrat hat dem Kauf am 24. Juni 2025 bereits zugestimmt.
Ein Ja zum Kauf bedeutet für den Kanton langfristige Planungssicherheit, die Vermeidung teurer Mietlösungen und den Erhalt von Raumreserven. Sollte sich herausstellen, dass das Gebäude langfristig nicht benötigt wird, kann es verkauft werden – mit guten Chancen auf einen Gewinn aufgrund der zentralen Lage und der zu erwartenden Wertentwicklung.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Kauf der Liegenschaft Bielstrasse 3, Solothurn" vom 24. Juni 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'128
378
- Leer
- 88
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'215
- Stimmbeteiligung
- 37.8 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 28.04 kB) | Download | 0 | 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |
Umsetzung der Massnahme Gde_VWD_05 «Kürzung des STAF-Ausgleichs in den Jahren 2026/2027» des Massnahmenplans 2024; Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
Mit der Unternehmenssteuerreform «Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020 (STAF)» wurden im Kanton Solothurn ab dem Jahr 2020 die Gewinnsteuersätze der Juristischen Personen (JP) stufenweise von rund 21 Prozent auf 15.1 Prozent gesenkt. Einwohnergemeinden, welche daraus übermässig hohe Steuerausfälle erwarten mussten, wurde vom Kanton eine Teilkompensation ihrer Ausfälle über einen erweiterten Finanz- und Lastenausgleich zugesichert. Nach vier Jahren zeigt sich, dass die tieferen Gewinnsteuersätze bei den Einwohnergemeinden bislang zu deutlich geringeren Steuerausfällen führten. Das Ausgleichsziel, nämlich die Hälfte der erwarteten Steuerausfälle gegenüber den Gemeinden kompensieren zu wollen, wurde mit den bisher vom Kanton geleisteten Ausgleichszahlungen deutlich übertroffen.
Im Rahmen des Massnahmenplans 2024 zur Sanierung des Staatshaushalts des Kantons sollen deshalb die Ausgleichzahlungen im Finanz- und Lastenausgleich für die letzten zwei Jahre des vorgesehenen STAF-Ausgleichs (2026 und 2027) um je 2 Mio. Franken reduziert werden.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Umsetzung der Massnahme Gde_VWD_05 «Kürzung des STAF-Ausgleichs in den Jahren 2026/2027» des Massnahmenplans 2024; Teilrevision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden (FILAG EG)" vom 25. Juni 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
861
571
- Leer
- 154
- Stimmberechtigte
- 4'215
- Stimmbeteiligung
- 37.6 %
- Ebene
- Kanton
- Art
- Obligatorisches Referendum
| Name | |||
|---|---|---|---|
| 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 28.04 kB) | Download | 0 | 20251130_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |