Gesamtrevision der Ortsplanung Dornach: Zweite öffentliche Planauflage 26.05.-24.06.2026
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 18. Mai 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Änderungen Bauzonenplan mit Lärm-Empfindlichkeitsstufen
- Änderungen Erschliessungspläne mit Baulinien und Strassenklassierung
- Änderungen Zonenreglement
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage
- Revidierte Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 2. öffentliche Auflage
Auflagezeit: vom 26. Mai bis 24. Juni 2026
Auflageort: Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33 (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Sämtliche Unterlagen können ebenfalls hier Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben (Gemeinderat Dornach, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach).
Einsprachen können im Rahmen der zweiten öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der ersten Planauflage eingereicht werden.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen sind an Gemeinderat Dornach, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach zu richten.
Kontaktstelle: Einwohnergemeinde Dornach, Bauverwaltung, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach
Ablauf der Frist: 24.06.2026