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Haustiere / Hunde

Seit dem 01.01.2016 müssen alle Hundehalter und ihre Hunde in der Hundedatenbank AMICUS (ehemals ANIS) registriert sein. Die Daten dieser Datenbank dienen als Basis für den Hundesteuereinzug. Falls Sie bis jetzt noch nicht Hundehalter waren, erhalten Sie von uns Ihre Personen-ID-Nummer, mit welcher Sie Ihren Hund beim Tierarzt registrieren müssen.

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss dafür besorgt sein, dass ihre/seine Daten auf der Datenbank korrekt sind. Mit der Personen-ID kann sich jede/r registrierte Hundehalter/in auf AMICUS einloggen und die eigenen Daten einsehen. Die Hundesteuern sind jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Abgabepflicht besteht für die am Stichtag 1. April gehaltenen Hunde. Von den Abgaben befreit sind Halter oder Halterinnen von:

  • Hunden, welche noch nicht drei Monate alt sind,
  • Diensthunden der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps,
  • Blindenführhunden und
  • Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben.

Die Hundesteuer beträgt CHF 140.00 (beinhaltet CHF 40.00 Kennzeichnungskontrolle des Kantons). Die Rechnungen werden jeweils im April versendet. Falls Sie Fragen dazu haben, steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um das Thema Hunde finden Sie hier.

Kontakt

Zentrale Dienste
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 00
info@dornach.ch

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