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Jugendfürsorgefonds

Der Fürsorgefonds entstammt dem früheren Fürsorgeverein, der per 31.12.2014 aufgelöst wurde. Der Verein bestand seit 1906 ununterbrochen und hat während einem Grossteil der 109-jährigen Tätigkeit die Aufgaben der Sozialhilfe der Einwohnergemeinden im Dorneck wahrgenommen. Heute ist dies Aufgabe der Gemeinden und im Sozialsystem fest verankert.

Verwaltet wird das Fondsvermögen von der Sozialregion Dorneck. Die Mittel sind weiterhin für die bisherige Zielgruppe bestimmt. Mittels Gesuchen können Kinder und Jugendliche bzw. Familien Unterstützungsbeiträge beantragen. Mit der vorliegenden Fondsverordnung regelt der Gemeinderat Dornach, wie über die Fondsmittel verfügt werden darf und nach welchen Kriterien Gesuche bewilligt werden.

Auftrag

Die Sozialkommission prüft jährlich den zweckgebundenen Einsatz der Mittel.

Der Jugendfürsorgefonds unterstützt Kinder und Jugendliche bzw. deren Erziehungsberechtigte aus dem Bezirk Dorneck in finanziellen Notlagen. Die Antragstellenden, resp. Begünstigten, sollen jünger als 18 Jahre alt sein.

Die Gelder des Fonds können gesprochen werden, wenn alle andern möglichen Geldquellen ausgeschöpft sind (Versicherungen, Gemeindebeiträge, Sozialhilfe etc.).

Es werden keine Institutionen, sondern nur Privatpersonen unterstützt.

Wenn möglich sollten Gesuche durch eine Organisation (Soziale Dienste, Beratungsstelle, kirchlicher Sozialdienst etc.) unterstützt werden.

Gesuche

Gesuche müssen schriftlich mit einem Minimum an Angaben an die Adresse des Jugendfürsorgefonds gerichtet werden.

Erforderliche Angaben:

  • Name und Adresse der Gesuchstellerin / des Gesuchstellers
  • Beschreibung der Notsituation
  • Kosten für die Behebung der Notsituation
  • Nennung weiterer Gesuche, die gestellt wurden
  • Antrag (beantragte Höhe der Unterstützung)
  • Kontaktangaben

Optionale Angaben:

  • Empfehlungsschreiben einer Behörde / einer Referenz
  • Beilagen, die das Gesuch verifizieren resp. plausibel machen

Sofern der Antrag von einer Fachperson gestellt wird, muss dem Gesuch eine kurze schriftliche Umschreibung der Situation der gesuchstellenden Familie oder Person beigelegt werden.

Stellen Sie Ihr Gesuch bitte an die folgende Adresse:

Jugendfürsorgefonds
Sozialregion Dorneck
Hauptstrasse 1
4143 Dornach

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