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Inhalt

Schulärztlicher Dienst

Zweck

Die Einwohnergemeinde Dornach unterhält für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Dornach einen schulärztlichen Dienst.

Der schulärztliche Dienst unterstützt die Gesundheitsversorgung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit und ist in besonderen Situationen Ansprechpartner für medizinische Belange.

 

Schularzt/Schulärztin

Der Schularzt bzw. die Schulärztin ist Bindeglied zwischen der Individualmedizin und dem Schulträger. Er bzw. sie widmet sich hauptsächlich den Massnahmen im Bereich übertragbarer Erkrankungen und sozialmedizinischen Aspekten. Er bzw. sie ist ausserdem Berater:in von Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen.

Die Schulärztin: 

Dr. med. Rachel Rauber
Kinderärztinnen Reinach
Baselstrasse 70
4153 Reinach
 

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Die Durchführung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig. Sie erfolgen in der Regel im Rahmen der ärztlichen Grundversorgung der Schulkinder. Subsidiär kann die Untersuchung beim Schularzt bzw. der Schulärztin erfolgen.

Die Rechnung für Vorsorgeuntersuchungen im Schulalter wird den Erziehungsberechtigten zugestellt. Diese können den Rückerstattungsbeleg der Krankenversicherung zustellen. Sofern die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen nicht von der Krankenversicherung übernommen wird, trägt die Einwohnergemeinde auf Antrag der Erziehungsberechtigten die ungedeckten Kosten. Die Einwohnergemeinde leistet keine Beiträge an weitergehende Untersuchungen.

 

Weitere Aufgaben des Schularztes bzw. der Schulärztin

Massnahmen bei übertragbaren Erkrankungen und aussergewöhnlichen Situationen

Der Schularzt bzw. die Schulärztin steht den Lehrpersonen und den Erziehungsberechtigten für die Impfberatung und bei Ausbrüchen von übertragbaren Erkrankungen beratend zur Seite, gibt Impfinformationen zuhanden der Erziehungsberechtigen ab und kann bei Bedarf Impfungen anbieten. 

Der Schularzt bzw. die Schulärztin unterstützt den kantonsärztlichen Dienst bei der Anordnung und Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen in einer Schulklasse oder einem Schulhaus.

Bei aussergewöhnlichen Situationen (beispielsweise bei einem Suizid, Unfall oder natürlichen Todesfall) kann der Schularzt bzw. die Schulärztin zur Beratung der Schulleitung und/oder Unterstützung der Schüler und Schülerinnen und der Lehrerschaft herangezogen werden.

Veranstaltungen zu Gesundheitsfragen

Der Schularzt bzw. die Schulärztin berät die Lehrpersonen bei Bedarf hinsichtlich Gesundheitsunterricht und kann an Veranstaltungen zu Gesundheitsfragen mitwirken.

Beratung

Der Schularzt bzw. die Schulärztin berät die Behörden, Lehrpersonen, Leistungsträger:innen der Gemeinde sowie die Erziehungsberechtigten und Schülerschaft bei Bedarf in gesundheitlichen Belangen.

 

Zugehörige Objekte