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Familienexterne Kinderbetreuung: Antrag auf Subventionen

Um die Berufstätigkeit von Eltern zu unterstützen, richtet die Gemeinde Subventionen an Familien aus, die ihre Kinder in Kindertagesstätten betreuen lassen. Voraussetzung für die Subvention ist grundsätzlich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile. Die Subventionen werden nicht an die Tagesstätten, sondern direkt an die Eltern ausgerichtet. Die Eltern sind damit frei in der Wahl der Tagesstätte.

Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob sie subventionsberechtigt sind, dann wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung.

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