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Baubewilligungen: Baugesuch im vereinfachten Verfahren

Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung.

Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen normalen Baugesuchen und Baugesuchen im vereinfachten Verfahren. Letztere sind nur für Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung zulässig. Beispiele sind Zäune, Sichtschutz, Gartenmauer, Geräteschopf, Kinderspielhaus, Wintergarten, Anbau Balkon/Terrasse, Carport, Umnutzung, Reklamebeschriftungen, Einbau Cheminéeofen mit Aussenkamin, Pool oder Wasserbecken usw.

Für normale Bauvorhaben (Anbau, Umbau, Neubau, Sanierung) muss das normale Baugesuch eingereicht werden.

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