Öffentliche Wasserversorgung: Anschlussgesuch
Gesuche um Wasserabgabe und Erstellung von Zuleitungen müssen vom Bauherrn schriftlich an die Gemeindeverwaltung gestellt werden. Beizulegen ist ein Situationsplan im Doppel (Massstab 1:500, Format DIN A4).
Gesuche um Hausinstallationen sind durch den Installateur auf der Bauverwaltung, Abteilung Tiefbau, einzureichen. Der Bauherr haftet allein für die an die Gemeinde zu leistenden Zahlungen.
Die Einwohnergemeinde Dornach ist zur Wasserabgabe nur verpflichtet, wenn der Bauherr im Zeit-punkt des Baubeginns sämtliche Bedingungen bestehender Bau- und Kanalisationsreglemente erfüllt und die Installationen den Leitsätzen für die Erstellung von Wasserinstallationen, aufgestellt vom schweiz. Verein von Gas und Wasserfachmännern, entsprechen.