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Steuern: Ratenzahlung für juristische Personen

Die Gemeindesteuern sind am 31. August fällig. Sämtliche zu viel bezahlte und fakturierte Steuern, die Sie geleistet haben, werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Andererseits werden auf dem in Rechnung gestellten Vorbezug bis zur Bezahlung des Steuerbetrages ab dem 1. September Zinsen zu Ihren Lasten berechnet. Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Steuern bis zum vorgeschriebenen Termin zu bezahlen (Stundung) oder benötigen Sie eine Vereinbarung für Ratenzahlung, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich und mit Begründung mit.

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