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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste politische Organ der Gemeinde, die Legislative. In der Regel finden zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr statt, Ende Jahr zur Beratung des Budgets und im Juni zur Genehmigung der Rechnung der Gemeinde. Im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung sind die Kompetenzen der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates verankert.

Kontakt

Gemeindeschreiberin
sarah.kaisser@dornach.ch

Ort

Treff12
Weidenstrasse 26
4143 Dornach

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung genehmigt Budget und Rechnung. Sie ist für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung rechtsetzender Reglemente zuständig und beschliesst über Ausgaben, und Kredite in ihrem Kompetenzbereich.
Ausführlich sind die Befugnisse der Gemeindeversammlung in § 56 des Gemeindegesetzes und in § 21 der Gemeindeordnung beschrieben.

Kompetenzen

Die Gemeindeversammlung beschliesst über Ausgaben, deren Auswirkungen einmalig CHF 400'000 oder wiederkehrend CHF 100'000 übersteigen. Für die Annahme von Geschenken und Legaten und für Liegenschaftsgeschäfte gelten eigene Grenzen. Ab CHF 3'000'000 muss in jedem Fall eine Volksabstimmung durchgeführt werden.
Die Gemeindeversammlung darf nur zu einem Verhandlungsgegenstand beschliessen, wenn ihn der Gemeinderat vorberaten hat und dazu ein Antrag vorliegt.

Voraussetzungen

Zur Gemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigten aus der Gemeinde Dornach eingeladen.

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Datum Sitzung