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Anlassbewilligungen

Sie wollen einen Anlass in der Gemeinde Dornach organisieren? Der Anlass findet auf öffentlichem Grund statt und/oder ist mit einer Gelegenheitswirtschaft (Verkauf von Speisen und Trank gegen Entgelt) verbunden? Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Bewilligung von Anlässen.

Für gastwirtschaftliche Gelegenheitsanlässe, sowie den Handel im Rahmen eines Einzelanlasses sind gemäss §9 Abs. 2 und §23 Abs. 2 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes des Kantons Solothurn Anlassbewilligungen notwendig, wofür gemäss §100 die Einwohnergemeinden zuständig sind.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse und Art des Anlasses können verschiedene weitere Bewilligungen oder Konzepte (Verkehr / Sicherheit) notwendig werden sowie gegebenenfalls Gebühren für Bewilligungen anfallen. Die genauen Informationen finden Sie als Anhang im Gesuch für eine Anlassbewilligung im Online-Schalter. Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens drei Monate vor dem Anlass ein. Für Grossanlässe können längere Fristen verlangt werden. Für weitere Informationen können Sie sich bei den Einwohnerdiensten unter 061 706 25 20 oder einwohnerdienste@dornach.ch melden.

Kontakt

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Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 00
info@dornach.ch

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