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Haustiere / Hunde

Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein. Die Daten dieser Datenbank dienen als Basis für den Einzug der Hundesteuern.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt der Einwohnerkontrolle bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt ab 01.01.2026 CHF 165.00 (beinhaltet eine kantonale Abgabe von CHF 35.00).

Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr zu entrichten. Die Abgabepflicht besteht für die am Stichtag 1. April gehaltenen Hunde. Von den Abgaben befreit sind Halter oder Halterinnen von:

  • Hunden, welche noch nicht drei Monate alt sind,
  • Diensthunden der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps,
  • Blindenführhunden und
  • Hunden, für die sie die Abgaben bereits in einer anderen Gemeinde des Kantons oder in einem anderen Kanton entrichtet haben.

Weitere Informationen rund um das Thema Hunde finden Sie hier.

 

Fair Play mit vier Pfoten: Tipps für Hunde in unserer Umwelt

Hunde bringen viel Freude, die Hundehaltung ist aber auch mit einigen Pflichten verbunden. Hunde haben Auswirkungen auf die Umwelt, sowohl im Siedlungsraum als auch im Wald oder im Kulturland. Wer einen Hund hat, kann mithelfen, gegenseitiges Verständnis und Toleranz zu fördern. Dabei hilft es, einige Grundsätze zu beachten:

  • Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er im Wald, am Waldrand und am Ufer der Birs die Wege nicht verlässt und keine Tiere jagt.
  • Speziell in den Frühlings- und Sommermonaten, während der sogenannten Brut- und Setzzeit, sind Tiere empfindlich auf Störungen durch Hunde. Am Boden brütende Vögel sowie Wildtiere brauchen zwischen dem 1. April und 31. Juli besonderen Schutz. Ihre Jungtiere können nicht fliehen und sind spielenden Hunden wehrlos ausgeliefert. Darum gilt die Leinenpflicht im Wald und an den Waldrand heran. Auch in offenen Feldern, Hecken und am Ufer der Birs leben Jungtiere und Jungvögel, auf die Rücksicht genommen werden soll.
  • Behalten Sie Ihren Hund im Freilauf ständig im Blick und unter Kontrolle. Er muss zuverlässig abgerufen werden können. Nehmen sie Rücksicht bei Begegnungen mit anderen Menschen, die zu Fuss, auf dem Fahrrad oder mit anderen Hunden unterwegs sind. Lassen Sie ihn nicht auf andere zu rennen. Es gibt Menschen und Tiere, die Angst vor Hunden haben und nicht gelassen reagieren können.
  • Lassen Sie keine Hundespielsachen wie Plastikgegenstände, Äste oder Steine in Feldern und auf Wegen zurück. Denn sie können Landwirtschaftsmaschinen beschädigen und zu Unfällen führen.
  • Der Kot von Hunden muss grundsätzlich überall aufgenommen und sachgerecht entsorgt werden, auch in Blumenrabatten, auf Feldern und in Grünflächen. Kinder spielen dort, Menschen arbeiten an diesen Orten und stinkende Schuhe sind ärgerlich. Ausserdem belasten Exkremente die Umwelt. Sie stören den Nährstoffhaushalt und das natürliche Gefüge. Im Kulturland stellt Hundekot ein besonderes Risiko dar: Verunreinigtes Futter kann bei Kühen zu Notschlachtungen oder Fehlgeburten führen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Vierbeiner und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.
 

 

 

 

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