Kopfzeile

Inhalt

Steuerveranlagung und -sätze

Gemeindesteuern
Seit der Steuerharmonisierung gilt in der ganzen Schweiz das Gegenwartsprinzip. In der aktuellen Steuererklärung ist das Einkommen und Vermögen aus dem Vorjahr zu deklarieren. Sie erhalten im aktuellen Kalenderjahr jeweils Mitte Februar eine Vorbezugsrechnung (provisorische Rechnung) zur Bezahlung der Gemeindesteuer bis 31. August. Der definitive Steuerbetrag wird im Folgejahr aufgrund der Einschätzung des Kantonalen Steueramtes festgesetzt (Definitive Veranlagung).


Steuererklärungsverfahren
Die Steuererklärungen für natürliche Personen sind direkt beim Steueramt des Kantons Solothurn einzureichen. Die Adresse lautet wie folgt: Steueramt des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn. Bei Fragen können Sie sich unter 032 627 88 77 melden.

Sollte das mit der Steuererklärung mitgeschickte Couvert eine andere aufgedruckte Adresse aufweisen, schicken Sie es bitte an diese.

Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind ebenfalls an obige Adresse oder per Mail an scanning.so@fd.so.ch zu richten.


Steuerberechnung, Steuerfuss
Die Gemeindesteuer berechnet sich in Prozenten der einfachen Staatssteuer (ohne Einbezug der Spital- und Personalsteuer). Im Internet können Sie sich hier Ihre Steuern berechnen lassen.

  • 88% ab Steuerjahr 2018
  • 91% ab Steuerjahr 2017
  • 96% ab Steuerjahr 2014
  • 90% ab Steuerjahr 2011
  • 93% ab Steuerjahr 2007

 

  • 16% Röm.-kath. Kirchensteuer
  • 15% Ref. Kirchensteuer
  • 9.6% Feuerwehrersatzabgabe (min. Fr. 20.–, max. Fr. 400.–)

 

Ersatzabgaben entrichten in der Regel Männer und Frauen vom 21. bis 42. Altersjahr, welche keinen Feuerwehrdienst leisten.

Kontakt

Finanzverwaltung
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 30
fibu@dornach.ch

Zugehörige Objekte