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Fristen und Vorauszahlungen

Fälligkeit und Zahlung
Die Staats- und Gemeindesteuern sind in 3 Raten zahlbar. Sämtliche zu viel bezahlte und fakturierte Steuern, die Sie geleistet haben, werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. 

Fälligkeit der Steuern
1. Rate 31.Mai
2. Rate 30. September
3. Rate 31. Dezember


Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins erhoben. Die Zinsrechnung erfolgt mit der definitiven Steuerrechnung.


Einsprachen und Fragen in Bezug auf die Steuerveranlagung sind an das kantonale Steueramt zu richten.


Aktuelle Zinsen (ab Steuerjahr 2024):

  • Vergütungszins bei Vorauszahlung: 0.00 % 
  • Verzugszins bei verspäteter Zahlung: 3.5 % 
  • Rückerstattungszins auf zu viel bezahlte Steuern: 1 % 

     

Basis für den Vorbezug, Änderung der finanziellen Verhältnisse, Wegzug
Als Vorbezug wird der Steuerbetrag gemäss der letztbekannten definitiven Staatssteuer-Veranlagung in Rechnung gestellt, ohne Berücksichtigung einer allfälligen ausserordentlichen Revision.


Änderung der finanziellen Verhältnisse:
Wenn die provisorische Steuerrechnung nach Ihren Berechnungen zu hoch oder zu tief ausgefallen ist, können Sie einen angepassten Betrag einbezahlen. Entspricht der bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis zum Verfalltag der provisorischen Steuerrechnung kein Verzugszins erhoben. Ist die definitive Steuer höher, wird ein Verzugszins auf dem Differenzbetrag, höchstens auf dem Betrag der provisorischen Steuerrechnung erhoben.

Eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung erfolgt nur auf Antrag und wenn die effektiven finanziellen Verhältnisse massgeblich vom in Rechnung gestellten Betrag abweichen.


Steuerrechner:
Als Berechnungshilfe für die mutmasslich geschuldete Steuer steht Ihnen der Steuerrechner, vom Kanton Solothurn, unter steueramt.so.ch zur Verfügung.


Inkasso:
Provisorische Steuerrechnungen werden nicht gemahnt. Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird ab Verfalltag der gesetzlich vorgeschriebene Verzugszins erhoben. Massgebend für die Zinsberechnung ist der Steuerbetrag gemäss der späteren Veranlagung.


Zahlungsverbindungen
Hat sich Ihre Post- oder Bankverbindung geändert? Teilen Sie uns Ihre neue Post- oder Bankverbindung mit (fibu@dornach.ch). Geben Sie uns bitte Ihre PID-Nr., die IBAN sowie der Name und die Anschrift der Bank an.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

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Kontakt

Finanzverwaltung
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 30
fibu@dornach.ch

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