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Familienausweis

Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder.

Schweizer Bürger wenden sich direkt an das Zivilstandsamt des Heimatortes des Ehemannes.

Die Ausstellung eines Familienausweises für ausländische oder eingebürgerte Personen ist nur möglich, wenn diese nach dem 31.12.2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatten. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes, ob ein Familienausweis ausgestellt werden kann (dies ist nur unter bestimmten Umständen möglich).

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