Kopfzeile

Inhalt

Abstimmungen vom 9. Februar 2025

Informationen

Datum
9. Februar 2025
Lokalität

Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umwelt- verantwortungsinitiative)»

Beschreibung

Ausgangslage

In den letzten Jahrzehnten hat die Schweiz in verschiedenen Umweltbereichen Fortschritte erzielt. Die natürlichen Ressourcen werden effizienter eingesetzt und der Pro-Kopf-Konsum der Schweizer Bevölkerung belastet die Umwelt insgesamt weniger als noch vor zwanzig Jahren. Dennoch werden natürliche Lebensgrundlagen wie Wasser, Boden und Luft sowohl weltweit als auch in der Schweiz weiterhin stark beansprucht – oft so stark, dass sie sich nicht erholen können. Das kann sich negativ auf die Lebensbedingungen auswirken.

 

Die Initiative

Die Umweltverantwortungsinitiative verlangt, dass wirtschaftliche Tätigkeiten nicht mehr Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, als für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen erlaubt ist. Dieses Ziel soll mit Massnahmen erreicht werden, die im In- und Ausland sozialverträglich sind. Die Initiative setzt eine Frist von zehn Jahren: Ab dann darf die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung die Grenzen der Belastbarkeit der Erde gemessen am Anteil der Schweiz an der Weltbevölkerung nicht mehr überschreiten. Der Initiativtext lässt die genauen Massnahmen zur Umsetzung, wie Vorschriften, Verbote und Anreize für einen umweltverträglicheren Konsum, offen. Wegen der kurzen Frist dürften einschneidende Instrumente notwendig sein.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» annehmen?
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Totalrevision des Energiegesetzes (EnG SO)

Beschreibung

Kurzinformation

Was will die Totalrevision des Energiegesetzes? In den vergangenen Jahren haben sich in der Energie- und Klimapolitik zahlreiche Veränderungen und neue Herausforderungen ergeben. Das über 30-jährige kantonale Energiegesetz genügt als Grundlage nicht mehr. Unter Einbezug von verschiedenen Interessensgruppen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft wurde deshalb zuerst das Fundament für die vorliegende Totalrevision des Energiegesetzes geschaffen. Dabei war es wichtig, dass nicht Verbote und Regeln im Vordergrund stehen sollen, sondern Fördermassnahmen. Die Finanzierung erfolgt auch weiterhin über einen Teilertrag aus der Gewässernutzung gemäss dem kantonalen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA). Ebenfalls beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Fördermassnahmen im Gebäudebereich, basierend auf der CO 2 -Abgabe. Mit dem überarbeiteten Gesetz wird eine vernünftige umwelt- und klimaschonende Energienutzung unterstützt, die möglichst auf Anreize und Förderung setzt.

Formulierung
Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss "Totalrevision des Energiegesetzes (EnG SO)" vom 3. Juli 2024 annehmen?
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Gesetzesinitiative «Mindestlohn-Initiative»

Beschreibung

Kurzinformation

Was will die Initiative? Die Gesetzesinitiative «Mindestlohn-Initiative» verlangt die Erarbeitung eines Gesetzes für einen geregelten, kantonalen Mindestlohn. Das Initiativbegehren lautet wie folgt:

  1. Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.
  2. Der Mindestlohn beträgt 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind nicht einberechnet.
  3. Die Ausnahmen sind festzulegen.
  4. Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Dezemberindex 2022.

Die Gesetzesinitiative «Mindestlohn-Initiative» fordert in Form einer Anregung, dass ein kantonaler Mindestlohn fixiert werden soll. Dieser soll 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde betragen. Hinzu sollen noch Ferien- und Feiertagsentschädigungen kommen. Zudem soll der Mindestlohn jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, sofern sich diese positiv entwickelt

Formulierung
Wollen Sie die Initiative «Mindestlohn-Initiative» vom 19. März 2024 annehmen?
Ebene
Kanton
Art
Initiative