Abstimmungen vom 8. März 2026
Informationen
- Datum
- 8. März 2026
- Lokalität
Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33
Eidgenössische Vorlagen
Initiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
- Ergebnis
- Die Initiative wurde in Dornach abgelehnt, der Gegenentwurf angenommen.
- Beschreibung
Ausgangslage
In der Schweiz bezahlen die Menschen vermehrt bargeldlos, zum Beispiel mit Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps. Dennoch möchten die meisten Menschen, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt. Heute regelt das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleistet und dass der Franken die schweizerische Währung ist.Die Initiative
Die Initiative will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung neu in der Verfassung verankern. Hierfür will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.Der Gegenentwurf
Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden und stellen ihr deshalb einen Gegenentwurf gegenüber, der auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze beruht.Initiative und Gegenentwurf
Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.AbstimmungsinformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Formulierung
- 1. Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» annehmen? 2. Gegenvorschlag: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. September 2025 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'078
1'217
- Leer
- 37
Gegenvorschlag
1'645
586
- Leer
- 101
Stichfragen
Stichfrage
870
1'382
- Leer
- 80
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 55.81%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) (PDF, 38 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) |
Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Privathaushalte bezahlen heute eine Radio- und Fernsehabgabe von 335 Franken pro Jahr. Auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bezahlen eine Abgabe, wenn sie einen Umsatz von 500 000 Franken oder mehr erwirtschaften; die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Umsatz. Mit der Abgabe wird hauptsächlich der Service-public-Auftrag der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) finanziert. Aufgrund der Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt und ein Gegenprojekt erarbeitet. Er hat beschlossen, die Abgabe für Privathaushalte bis 2029 schrittweise auf 300 Franken zu senken. Auch die Unternehmen werden entlastet: Ab 2027 bezahlen nur noch rund 20 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe. Somit muss die SRG sparen und ein reduziertes, aber trotzdem gutes Angebot bereitstellen. Dies soll privaten Medien mehr Spielraum geben.Die Initiative
Die Initiative will die Mittel der SRG stärker kürzen als der Bundesrat. Die SRG soll sich auf einen «unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit» beschränken. Die Initiative verlangt, die Abgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr zu begrenzen. Zudem will sie sämtliche Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Die Initiative betrifft ausschliesslich die SRG. Nicht von der Initiative betroffen sind Lokalradios und Regionalfernsehen, die Gelder aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten.AbstimmungsinformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
837
1'532
- Leer
- 11
- Ungültig
- 3
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 56.55%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) (PDF, 38 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) |
Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Ausgangslage
Die Schweiz hat mit dem Klima- und Innovationsgesetz entschieden, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Damit leistet sie im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ihren Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Dem Bund stehen jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung. Mit diesem Geld können zum Beispiel Solaranlagen und der Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen gefördert werden.Die Initiative
Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass der Bund für die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen deutlich mehr Mittel einsetzt. Er soll dazu einen Fonds einrichten und jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung einzahlen. Dies entspricht ungefähr 4 bis 8 Milliarden Franken. Mit dem Fonds soll der Bund insbesondere die Verminderung der Treibhausgasemissionen, den sparsamen und effizienten Energieverbrauch sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen. Zudem soll er die CO2-Entnahme und -Speicherung und die Biodiversität fördern. Auch wäre die Aus- und Weiterbildung für Fachkräfte zu unterstützen, die für die Umsetzung der Massnahmen benötigt wird. Die Initiative verlangt, dass die Finanzierung und die Umsetzung sozial gerecht ausgestaltet werden.AbstimmungsinformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
766
1'555
- Leer
- 37
- Ungültig
- 5
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 56.07%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) (PDF, 38 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) |
Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Ausgangslage
Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell. Zudem gelten unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Diese Ungleichbehandlung soll abgeschafft werden. Deshalb hat das Parlament das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung verabschiedet. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, wird darüber abgestimmt.Die Initiative
Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Davon profitieren viele Paare, manche müssen aber auch mehr bezahlen. Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht. Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr. Auch die Kantone müssen die Individualbesteuerung einführen. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».AbstimmungsinformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'234
1'074
- Leer
- 60
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 56.24%
- Ebene
- Bund
- Art
- Gegenvorschlag
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) (PDF, 38 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Bund (1) |
Kantonale Vorlagen
Neubau «KAPO-Stützpunkt» in Oensingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
Der Leistungsauftrag für die Polizei Kanton Solothurn (KAPO) hat sich in den letzten Jahren markant verändert. Die Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung und Verkehr werden zunehmend komplexer und die Anforderungen an ein gut ausgebildetes, wirkungsvolles sowie effizientes Polizeikorps zunehmend höher.
Die derzeitige Infrastruktur ist diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Es herrscht Platzmangel und mehrere Dienste sind in ungeeigneten Mietliegenschaften untergebracht. Die Infrastruktur und technischen Einrichtungen für Aus- und Weiterbildung fehlen gänzlich. Besonders betroffen sind der kriminaltechnische Dienst, der moderne Untersuchungsräume benötigt, um den stetig steigenden Anforderungen zu genügen, sowie der Dienst für Aus- und Weiterbildung, der bisher auf externe Räumlichkeiten angewiesen ist.
Der geplante Neubau «KAPO-Stützpunkt» in Oensingen bietet eine umfassende Lösung und ermöglicht der KAPO, ihre Aufgaben effizienter, flexibler und vernetzter zu erfüllen. 11 verschiedene Dienste der KAPO können an einem Standort vereint werden, was die Zusammenarbeit erleichtert, die Kommunikationswege verkürzt und die Einsatzzeiten reduziert. Ein Ausbildungszentrum direkt vor Ort ermöglicht den Polizeikräften eine zeitgemässe Aus- und Weiterbildung. Interne und externe Synergien, insbesondere mit dem nahegelegenen Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ), können genutzt werden, was zu langfristigen Kosteneinsparungen führt.
Der Neubau liegt verkehrstechnisch optimal und bietet Platz für rund 150 Mitarbeitende sowie die notwendige Infrastruktur für die Ausbildung. Er umfasst drei Untergeschosse, ein Sockelgeschoss sowie drei Obergeschosse und verfügt insgesamt über 10’440 m² Nutzfläche.
Der Neubau wird nach dem Prinzip «nachhaltiges Bauen» erstellt. Ein grosser Teil der oberirdischen Geschosse wird in Holzbauweise (Schweizer Holz) errichtet. Die Untergeschosse und Erschliessungskerne werden in Stahlbeton (grüner Stahl) ausgeführt. Das Gebäude wird durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und teils an der Fassade ergänzt. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Wärmeverbund mit 95% CO2-neutraler Holzschnitzelfeuerung.
Die Planungs- und Realisierungskosten belaufen sich auf 84,5 Mio. Franken inklusive Mehrwertsteuer – verteilt auf vier Jahre. Die aus den Anlagekosten resultierenden Betriebs- und Kapitalkosten betragen rund 5,97 Mio. Franken/Jahr.
Der Baubeginn ist für 2028 und die Inbetriebnahme für 2031 geplant.
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- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Neubau «KAPO-Stützpunkt» in Oensingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites» vom 2. September 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'248
795
- Leer
- 102
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 50.93%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 32 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |
Änderung des Sozialgesetzes (SG); Umsetzung Massnahmenplan 2024 DDI: Finanzierung der erlassenen Mindestbeiträge an die AHV durch die Einwohnergemeinden
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Kurzinformation
In der Schweiz müssen alle nicht erwerbstätigen Personen ab dem 20. Altersjahr einen Mindestbeitrag an die AHV/IV/EO leisten. In begründeten Härtefällen kann dieser Beitrag erlassen werden – etwa dann, wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, insbesondere bei Armut oder beim Bezug von Sozialhilfe. Heute übernimmt der Kanton die Kosten für solche erlassenen Mindestbeiträge. Die Bereiche Sozialhilfe und Alter sind jedoch Leistungsfelder der Einwohnergemeinden. Die Anspruchsberechtigten für einen Erlass sind beinahe ausschliesslich Personen, die Sozialhilfe beziehen. Zudem dient die Übernahme des Mindestbeitrags der Abwendung späterer Deckungslücken in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und soll damit verbundene weitere finanzielle Notlagen verhindern, für welche die Gemeinden später im Rahmen der Sozialhilfe oder der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV aufkommen müssten. Analog zur Finanzierung der Sozialhilfe und der EL zur AHV sollen künftig auch die Kosten für erlassene Mindestbeiträge an die AHV/IV/EO von den Einwohnergemeinden getragen werden.
Die Massnahme ist Teil des vom Kantonsrat verabschiedeten Massnahmenplans 2024 zur nach[1]haltigen Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Gleichzeitig dient sie der konsequenten Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden.
Für die Umsetzung muss das kantonale Sozialgesetz geändert werden, sodass die Einwohnergemeinden die erlassenen Mindestbeiträge an die AHV/IV/EO tragen.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.
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- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Änderung des Sozialgesetzes (SG); Umsetzung Massnahmenplan 2024; DDI: Finanzierung der erlassenen Mindestbeiträge an die AHV durch die Einwohnergemeinden» vom 3. September 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
776
1'219
- Leer
- 143
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 50.76%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 32 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |
Änderung des Sozialgesetzes (SG); Umsetzung Massnahmenplan 2024 DDI: Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Durchführung der Alimentenhilfe an die Einwohnergemeinden
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach abgelehnt.
- Beschreibung
Kurzinformation
Die Alimentenhilfe (Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe) ist eine Aufgabe der Einwohnergemeinden. Der Kanton vollzieht die Alimentenhilfe im Namen der Einwohnergemeinden. Er fordert ausstehende Unterhaltsbeiträge bei zahlungspflichtigen Personen und zahlt Kinderalimente als Vorschuss. Die Einwohnergemeinden bezahlen heute bereits alle Kosten in Zusammenhang mit der Alimentenhilfe – ausser den Verwaltungskosten. Diese Verwaltungskosten von rund 1 Million Franken pro Jahr, die dem Kanton mit dem Vollzug entstehen, sollen künftig durch die Einwohnergemeinden getragen werden. So wird es auch in anderen Bereichen gehandhabt, in denen der Kanton Vollzugsaufgaben für die Gemeinden wahrnimmt (z.B. Abrechnung von Pflegeleistungen, Auszahlung von Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterbliebenenversicherung [AHV]). Die Massnahme ist Teil des vom Kantonsrat verabschiedeten Massnahmenplans 2024 zur nachhaltigen Stabilisierung der Kantonsfinanzen. Sie dient gleichzeitig der Aufgabenentflechtung zwischen dem Kanton und den Einwohnergemeinden.
Für die Umsetzung muss das kantonale Sozialgesetz mit einem Absatz ergänzt werden, wonach die Einwohnergemeinden dem Kanton die Vollzugsaufwendungen der Alimentenbevorschussung und der Inkassohilfe nach der Einwohnerzahl vergüten. Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.
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- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschlusse «Änderung des Sozialgesetzes (SG); Umsetzung Massnahmenplan 2024; DDI: Weiterverrechnung der Verwaltungskosten für die Durchführung der Alimentenhilfe an die Einwohnergemeinden» vom 3. September 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
745
1'230
- Leer
- 159
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 50.66%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 32 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |
Teilrevision des Sozialgesetzes (SG); Anhebung der Familienzulagen
- Ergebnis
- Die Vorlage wurde in Dornach angenommen.
- Beschreibung
Kurzinformation
Was will die Teilrevision des Sozialgesetzes?
Mit der Teilrevision des Sozialgesetzes sollen die Familienzulagen erhöht und im Gesetz neu festgeschrieben werden. Die monatlichen Kinderzulagen sollen von derzeit 215 Franken auf 230 Franken und die Ausbildungszulagen von aktuell 268 Franken auf 280 Franken angehoben werden.
Familienzulagen: Familienzulagen sind finanzielle Zuschüsse, die Eltern zusätzlich zu ihrem Lohn oder zu anderen Sozialleistungen erhalten, um die Kosten für ihre Kinder zu decken. Sie bestehen aus Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre bzw. aus Ausbildungszulagen für Jugendliche ab 16 Jahre bis maximal 25 Jahre.
Da im Kantonsrat die notwendige Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder nicht erreicht wurde, unterliegt die Gesetzesrevision dem obligatorischen Referendum.
AbstimmungsinfoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Teilrevision des Sozialgesetzes (SG); Anhebung der Familienzulagen» vom 10. September 2025 annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'386
702
- Leer
- 63
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 4'214
- Stimmbeteiligung
- 51.07%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton (PDF, 32 kB) | Download | 0 | 20260308_Dornach_Abstimmungsprotokoll_Gemeinde_Kanton |