Abstimmungen vom 14. Juni 2026
Informationen
- Datum
- 14. Juni 2026
- Lokalität
Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
- Beschreibung
Ausgangslage
Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.
Die Initiative
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Ab kommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.
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- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
- Beschreibung
Ausgangslage
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen verein baren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu leisten, wie im Militär noch verbleiben würden.
Die Initiative
Bundesrat und Parlament wollen sicherstellen, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleibt. Die Vorlage soll dafür sorgen, dass weniger Personen in den Zivildienst wechseln. Sie zielt vor allem auf Armeeangehörige, die erst in den Zivildienst wechseln, nachdem sie bereits einen grossen Teil ihres Armeedienstes geleistet haben. Denn diese Personen müssen heute nur noch relativ wenige zusätzliche Diensttage leisten. Neu müssen alle Zivildienstpflichtigen mindestens 150 Diensttage leisten. Als weitere Massnahmen sind strengere Vorgaben für die Planung der Zivildiensteinsätze vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen einen Vorteil haben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.
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- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienst gesetz, ZDG) annehmen?
- Ebene
- Bund
- Art
- Antrag
Kantonale Vorlagen
Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung der Kantonsverfassung
- Beschreibung
Was wollen die Änderungen der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes?
Mit der vorliegenden Änderung der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes wird die Grundlage geschaffen, damit Kantonsrätinnen künftig die Möglichkeit erhalten, sich bei Mutterschaft im Kantonsrat vertreten zu lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes und/oder während des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in Anspruch genommen werden. Hintergrund der Verfassungs- und Gesetzesänderung ist der Umstand, dass es für Parlamentarierinnen während der Mutterschaft kaum zumutbar ist, an ganzen (mehrtägigen) Sitzungen teilzunehmen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die entsprechenden Plätze im Rat leer geblieben sind und Stimmen bei Abstimmungsvorgängen fehlten. Die Möglichkeit der Stellvertretung während der Mutterschaft kennen bereits einige Parlamente in der Schweiz, so etwa der Grosse Rat des Kantons Aargau oder das Stadtparlament von Bern.
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- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Stellvertretung im Kantonsrat bei Mutterschaft: Änderung des Kantonsratsgesetzes
- Beschreibung
Was wollen die Änderungen der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes?
Mit der vorliegenden Änderung der Kantonsverfassung und des Kantonsratsgesetzes wird die Grundlage geschaffen, damit Kantonsrätinnen künftig die Möglichkeit erhalten, sich bei Mutterschaft im Kantonsrat vertreten zu lassen. Die Vertretung ist freiwillig. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes und/oder während des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in Anspruch genommen werden. Hintergrund der Verfassungs- und Gesetzesänderung ist der Umstand, dass es für Parlamentarierinnen während der Mutterschaft kaum zumutbar ist, an ganzen (mehrtägigen) Sitzungen teilzunehmen. Dies hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die entsprechenden Plätze im Rat leer geblieben sind und Stimmen bei Abstimmungsvorgängen fehlten. Die Möglichkeit der Stellvertretung während der Mutterschaft kennen bereits einige Parlamente in der Schweiz, so etwa der Grosse Rat des Kantons Aargau oder das Stadtparlament von Bern.
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- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag