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Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden

1. Oktober 2024

Bäume, Hecken, Lebhäge und Sträucher dürfen die Strassenübersicht nicht stören. Grundeigentümer:innen werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Äste und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehweg ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheiten regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückgeschnitten werden müssen.

Lebhäge, Zierbäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind gemäss Strassengesetz so zurückzuschneiden, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden die Übersicht nicht beeinträchtigen. Insbesondere gilt dies bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen. Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Herzlichen Dank an alle, die ihre Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituation in unserem Dorf zu verbessern.

Die Bauverwaltung

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Merkblatt Rückschnitt Hecken (PDF, 72.72 kB) Download 0 Merkblatt Rückschnitt Hecken