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Erneuerungswahlen 2025: Wahl des Gemeindepräsidiums / Wahl des Vizegemeindepräsidiums / Wahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin

18. März 2025

Am 18. Mai 2025 finden die Wahlen für das Gemeindepräsidium, das Vizegemeindepräsidium sowie des Friedensrichters oder der Friedensrichterin statt. Die Ausschreibung und Publikation des Wahlgangs erfolgte bereits im Wochenblatt vom 5. Dezember 2024.

Gewählt werden am 18. Mai 2025 der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin, der Vizepräsident/die Vizepräsidentin sowie der Friedensrichter/die Friedensrichterin.

Die Anmeldefrist für Listen und Kandidatinnen/Kandidaten für das Amt als Gemeindepräsident/Gemeindepräsidentin und Vizepräsident/Vizepräsidentin sowie des Friedensrichters oder der Friedensrichterin läuft bis zum 14. April 2025, 17:00 Uhr. Die Wahlvorschläge müssen der Gemeindeschreiberin persönlich fristgerecht auf dem amtlichen Formular abgegeben werden.

Ausführliche Informationen finden Sie hier Erneuerungswahlen 2025 

Das Gemeindepräsidium