Öffentliche Planauflage – Anpassung Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Wollmatt, Dornach vom 2. Oktober bis 31. Oktober 2025
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 15. September 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Anpassung Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Wollmatt Dornach
- Anpassung Sonderbauvorschriften zu Gestaltungsplan Alters- und Pflegeheim Wollmatt Dornach
Auflagezeit: 2. Oktober bis 31. Oktober 2025
Auflageort: Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33 (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Auflagefrist kann jeder-mann, der durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben (Gemeinderat Dornach, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach). Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Kontaktstelle: Einwohnergemeinde Dornach, Bauverwaltung, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach