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Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 4)

3. Juli 2026

Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bitte beachten Sie die angehängte Verfügung und lesen Sie die Informationen des Kantons SolothrunExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

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Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot (PDF, 1.25 MB) Download 0 Allgemeinverfügung Feuer- und Feuerwerksverbot