Waldbrandgefahr - Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 4 "gross"
Lagebeurteilung vom 03.09.2026
Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.
Es ist verboten, im Wald, in Waldesnähe, an See- und Flussufern (Abstand 200m) mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pettets, etc.) zu feuern.
- Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. (Details im FAQ unten)
Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.
Bitte beachten Sie die Informationen des Kantons SolothurnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..