Gräberaufhebung Friedhof Dornach
Ab dem 15. März 2027 werden die auf dem
Grabfeld Nr. 2 bestehenden Urnengräber Nr. 190 bis 200
Grabfeld Nr. 1 bestehenden Erdgräber Nr. 62 bis 70
aufgehoben.
Die Grabsteine, die Pflanzen und der Grabschmuck können von den Angehörigen vom 8. bis 12. März 2027 selbst abgeräumt werden. Grabsteine, welche am 15. März 2027 noch auf den erwähnten Gräbern stehen, werden so abgeräumt, dass sie nicht mehr weiterverwendet werden können. In diesem Fall besteht gegenüber der Gemeinde keinerlei Anspruch auf Entschädigung.
Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Zentralen Dienste der Einwohnergemeinde unter der Nummer 061 706 25 00 gerne zur Verfügung.