Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass überhängende Äste und Sträucher die freie Durchfahrt und Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Grundeigentümer:innen sind verpflichtet, Bepflanzungen regelmässig bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Gemäss § 6 Baureglement Dornach sind Bäume und Sträucher, die über öffentliches Strassenareal hinausragen, auf die Grenze, bzw. auf eine Höhe von 4.20 m zurückzuschneiden (entlang von Trottoirs und Fusswegen auf 3 m). Bepflanzungen und Lebhecken dürfen 1.50 m hoch sein. Bei Kurven und Einmündungen darf die Höhe von 0.80 m nicht überschritten werden.
Wir ersuchen die Eigentümer:innen, überhängende Äste und Sträucher umgehend zurückzuschneiden. Starke Rückschnitte und Fällungen sind aus Rücksicht auf die Tierwelt möglichst ausserhalb der Brut- und Setzzeit (1. April–31. Juli) vorzunehmen; geschützte Gehölze dürfen nicht entfernt werden.
Besten Dank für die Erledigung.
Die Bauverwaltung