Gesamtrevision der Ortsplanung Dornach: Dritte öffentliche Planauflage 09.11.-09.12.2026
Gestützt auf § 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 2. November 2026 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
- Bauzonenplan Änderungen 3. Auflage
- Erschliessungsplan Änderungen 3. Auflage
Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):
- Raumplanungsbericht zu den Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage
- Revidierte Nutzungspläne inkl. Änderungen gemäss 3. öffentliche Auflage
- Zonenreglement inkl. Änderungen gemäss 3. öffentliche Auflage
Auflagezeit: vom 9. November bis 9. Dezember 2026
Auflageort: Einwohnergemeinde Dornach, Hauptstrasse 33, (während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten)
Sämtliche Unterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Einwohnergemeinde Dornach unter «Projekte Ortsplanrevision» heruntergeladen werden. https://www.projekte-dornach.ch/ortsplanungsrevision
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an dessen Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat Einsprache erheben (Gemeinderat Dornach, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach). Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).
Einsprachen können im Rahmen der 3. öffentlichen Auflage nur gegen Änderungen gegenüber der 2. Planauflage eingereicht werden.
Einsprachen sind an folgende Behörde zu richten:
Gemeinderat Dornach, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach
Kontaktstelle: Einwohnergemeinde Dornach, Bauverwaltung, Hauptstrasse 33, 4143 Dornach
Ablauf der Frist: 9. Dezember 2026