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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Handlungsfähigkeitszeugnisse stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB aus. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können dort persönlich (mit Vorlage eines amtlichen Ausweises) ein Zeugnis verlangen.

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