Kopfzeile

Inhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht. Handlungsfähigkeitszeugnisse stellt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB aus. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können dort persönlich (mit Vorlage eines amtlichen Ausweises) ein Zeugnis verlangen.

Zugehörige Objekte

Webstatistik

Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.

Dürfen wir Ihre anonymisierten Daten verwenden?

×