Beglaubigung
Eine Beglaubigung bescheinigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie. Am Schalter der Einwohnergemeinde werden Beglaubigungen für Dornacher Einwohnerinnen und Einwohner vorgenommen. Beglaubigungen können ausserdem durch Notare und durch die Staatskanzlei ausgestellt werden.
Beglaubigungen von Unterschriften können nur vorgenommen werden, wenn die Unterschrift in Gegenwart der beglaubigenden Person getätigt wird und die unterschreibende Person sich mit Pass oder Identitätskarte ausweist.
Für die Beglaubigung von Fotokopien muss das Original vorgelegt werden.
Eine Beglaubigung ist keine Beurkundung! Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift oder der Kopie. Die Beurkundung betrifft dagegen den Inhalt des Schriftstücks.
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