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Allmendnutzung

Das Strassenareal (Fahrbahn und Trottoir) und die öffentlichen Plätze stehen der Allgemeinheit für die bestimmungsgemässe Nutzung frei zur Verfügung. Möchten Sie Strassenareal befristet für Baustelleninstallationen oder andere Sondernutzungen beanspruchen, bedarf diese Nutzung einer speziellen Bewilligung. Für die Benutzung der öffentlichen Allmend wird eine Gebühr gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Dornach verrechnet. Müssen Grabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Leitungsbau (Elektrizität, Gas, etc.) vorgenommen werden, bedarf dies einer Aufgrabungsbewilligung.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei der Bauverwaltung unter bau@dornach.ch oder 061 706 25 10.

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