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Geburt

Erwarten Sie bald ein Kind? Möchten Sie die Vaterschaft Ihres Kindes anerkennen? Die Zuständigkeiten der Zivilstandsämter sind unterschiedlich und richten sich nach dem jeweiligen Zivilstandsereignis.

Zuständig für Geburten ist das Zivilstandsamt des Geburtsortes des Kindes. Zuständig für Anerkennungen für schweizer Väter ist das Zivilstandsamt ihrer Wahl. Für eine Anerkennung nach der Geburt ist auch bei ausländischen Vätern das Zivilstandsamt Ihrer Wahl zuständig. Vor der Geburt muss eine Anerkennung bei ausländischen Vätern jedoch am Zivilstandsamt des Wohnsitzes erfolgen.

Weitere Informationen zum Thema Geburt (externer Link)

 

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