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Anlassbewilligung: Gesuch

Per 1.1.2016 sind die Einwohnergemeinden gemäss § 100 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes WAG zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.

Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.

Je nach Grösse des Anlasses/Veranstaltung sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte (Verkehr / Sicherheit), Vorabklärungen, etc. notwendig.

Bei der Anmeldung eines Anlasses oder einer Veranstaltung muss das Gesuch mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Für die Erteilung von Anlassbewilligungen können Gebühren erhoben werden.

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