Baubewilligungen: Normales Baugesuch
Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder in ihrer Nutzung anpassen möchte, benötigt gemäss der kantonalen Bauverordnung eine Baubewilligung. Die Bauverwaltung kontrolliert die Baubegehren auf die baurechtlichen Belange und die Zonenkonformität und erteilt nach bestandener Prüfung der Gesuche die Baubewilligung.
Bitte beachten Sie die Unterscheidung zwischen normalen Baugesuchen und Baugesuchen im vereinfachten Verfahren. Ein normales Baugesuch, für welches Sie hier die Gesuchsmappe bestellen können, ist für normale Bauvorhaben wie den Anbau oder die Erweiterung an ein bestehendes Einfamilienhaus (EFH) oder Mehrfamilienhaus (MFH), Sanierung/Umbau eines bestehenden Gebäudes, Neubau eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses oder der Einbau einer Wohnung in ein bestehendes EFH oder MFH.
Abbruch einer Liegenschaft: Mit der Eingabe eines Baugesuches (Abbruch Liegenschaft) muss die Bauherrschaft eine Schadstoffanalyse durchführen und dies der Bauverwaltung Dornach vorlegen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauverwaltung | 061 706 25 10 | bau@dornach.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|