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Allmendnutzung

Das Strassenareal (Fahrbahn und Trottoir) und die öffentlichen Plätze stehen der Allgemeinheit zur bestimmungsgemässen freien Nutzung zur Verfügung. Möchten Sie Strassenareal befristet für Baustelleninstallationen oder andere Sondernutzungen beanspruchen, bedarf diese Nutzung einer speziellen Bewilligung. Für die Benutzung der öffentlichen Allmend wird eine Gebühr gemäss Gebührenordnung der Gemeinde Dornach verrechnet. Müssen Grabungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Leitungsbau (Elektrizität, Gas etc.) vorgenommen werden, bedarf dies einer Aufgrabungsbewilligung.

Kontakt

Werkhof
Schmiedegasse 4
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 80
werkhof@dornach.ch

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