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Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2021 - 2025

Im Frühling 2021 finden die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2021 – 2025 statt. In Dornach werden die folgenden Behörden und Ämter in dieser Reihenfolge von den Stimmberechtigten gewählt:

  • Gemeinderat (Proporz)
  • Gemeindepräsident, Vizepräsident und Friedensrichter (alle Majorz)
  • Bau-, Werk- und Planungskommission (Proporz)

In der Folge der Einberufung der Stimmberechtigten durch Regierungsbeschluss vom 11. August 2020 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. September 2020 den Wahlkalender festgelegt. Die Erneuerungswahl für den Gemeinderat findet am 25. April 2021 statt, die Gemeindebeamtenwahlen (Gemeindepräsident/-in, Vizepräsident/-in, Friedensrichter/-in) am 13. Juni 2021 und die Kommissionswahlen (BWPK) am 26. September 2021. Nicht durch Volksabstimmung, sondern durch Wahl des Gemeinderates werden schliesslich Ende Oktober 2021 die Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissionen sowie die Delegiertenfunktionen bestimmt.

Gemeinderat

Die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat finden am 25. April 2021 statt. Gewählt werden neu nur noch sieben Mitglieder des Gemeinderates, die im Ressortsystem amten werden (weitere Informationen zum Ressortsystem finden Sie im entsprechenden Dossier auf dieser Website). Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 8. März 2021, 17.00 Uhr - Ende der Anmeldefrist für Listen und Kandidatennamen: Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) dem Gemeindeschreiber persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 10. bis 12. März 2021 - Auflagefrist (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1): Die Wahlvorschläge können von den Stimmberechtigten während der Auflagefrist eingesehen werden. Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen oder gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden sind während dieser Frist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung geltend zu machen. Ab Montag, 15. März 2021 kann kein Wahlvorschlag mehr geändert werden.
  • 15. März 2021, 17.00 Uhr - Meldung Listenverbindungen: Listenverbindungen können mit dem Formular (Download am Seitenende) gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular.
  • 22. März 2021, 17.00 Uhr - Spätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Gemeindepräsident/-in, Vizepräsident/-in und Friedensrichter/-in

Die Wahl des Gemeindepräsidiums, des Vizepräsidiums und des Friedensrichters findet am 13. Juni 2021 statt. Mit der Einführung des Ressortsystems ist das Gemeindepräsidium kein Vollamt mehr. Weitere Informationen zum Ressortsystem finden Sie im entsprechenden Dossier auf dieser Website. Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 3. Mai 2021, 17.00 Uhr - Ablauf der Anmeldefrist für Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Friedensrichter: Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) dem Gemeindeschreiber persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 5. bis 7. Mai 2021 - Auflagefrist: Es können sich nur Kandidaten oder Kandidatinnen an der Wahl beteiligen, die sich innert Frist angemeldet haben.
  • 10. Mai 2021, 12.00 Uhr - Spätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.

Bau-, Werk- und Planungskommission

Die Wahl der Mitglieder der Bau-, Werk- und Planungskommission BWPK findet am 26. September 2021 statt. Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 9. August 2021, 17.00 Uhr - Ablauf Anmeldefrist Mitglieder Bau-, Werk- und Planungskommission: Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) dem Gemeindeschreiber persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 11. bis 13. August 2021 - Auflagefrist: Die Wahlvorschläge können von den Stimmberechtigten während der Auflagefrist eingesehen werden. Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen oder gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden sind während dieser Frist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung geltend zu machen. Ab Montag, 16. August 2021 kann kein Wahlvorschlag mehr geändert werden.
  • 16. August 2021, 17.00 Uhr - Meldung Listenverbindungen: Listenverbindungen können mit Formular (Download am Seitenende) gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular.
  • 23. August 2021, 12.00 Uhr - Spätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Gemeinderätliche Kommissionen und Delegiertenfunktionen

Nach den Herbstferien wählt der Gemeinderat die Mitglieder folgender Kommissionen:

  • Alters- und Gesundheitskommission
  • Bildungskommission
  • Familien-, Jugend und Kulturkommission
  • Finanzkommission
  • Sicherheitskommission
  • Sport- und Freizeitkommission
  • Sozialkommission
  • Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission
  • Wahlbüro

...sowie Delegierte in folgende Gremien:

  • Stiftungsrat Alterssiedlung
  • Stiftungsrat Alters- und Pflegeheim Wollmatt
  • Stiftungsrat Kloster Dornach
  • Stiftung zur Förderung Behinderter Laufental-Dorneck-Thierstein
  • Stiftungsrat Heimatmuseum Schwarzbubenland
  • Versorgungsregion Alter der Birsstadt
  • Zivilschutzorganisation / Bevölkerungsschutz Dorneckberg
  • Zentrum Passwang
  • Zweckverband Verwaltungskommission Wasserversorgung Aesch-Dornach-Pfeffingen

Nach den Sommerferien 2021 werden hier weitere Informationen zum Wahlprozedere aufgeschaltet.

Abstimmungen, Wahlen

Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den stimmberechtigten Personen die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie stimmberechtigt sind und die Unterlagen bis am 19. Tag vor …
Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den stimmberechtigten Personen die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie stimmberechtigt sind und die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Stimmzettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Infokasten ausgehängt und via Wochenblatt und Website publiziert.

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