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Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2025 - 2029

Im Frühling 2025 finden die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2025 – 2029 statt. In Dornach werden die folgenden Behörden und Ämter in dieser Reihenfolge von den Stimmberechtigten gewählt:

  • Gemeinderat (Proporz)
  • Gemeindepräsident:in, Vizepräsident:in und Friedensrichter:in (alle Majorz)
  • Bau-, Werk- und Planungskommission (Proporz)

In der Folge der Einberufung der Stimmberechtigten durch den Regierungsratsbeschluss vom 13. August 2024 hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. September 2024 den Wahlkalender festgelegt. Die Erneuerungswahl für den Gemeinderat findet am 13. April 2025 statt, die Gemeindebeamtenwahlen (Gemeindepräsident:in, Vizepräsident:in, Friedensrichter:in) am 18. Mai 2025. Die Wahl der Mitglieder der BWPK (sollte die Gemeindeversammlung vom 12. Februar 2025 die Teilrevision Gemeindeordnung, Baureglement sowie Dienst- und Gehaltsordnung bzw. die Reorganisation Kommissionen ablehnen) und ein allfälliger 2. Wahlgang für die Gemeindebeamtenwahlen finden am 29. Juni 2025 statt. Nicht durch Volksabstimmung, sondern durch Wahl des Gemeinderates werden schliesslich Ende August oder anfangs September 2025 die Mitglieder der gemeinderätlichen Kommissionen sowie die Delegiertenfunktionen bestimmt.

Gemeinderat

Die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat finden am 13. April 2025 statt. Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 24. Februar 2025, 17.00 Uhr – Ende der Anmeldefrist für Listen und Namen von Kandidatinnen und Kandidaten: Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) der Gemeindeschreiberin persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 26. – 28. Februar 2025Auflagefrist (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR1): Die Wahlvorschläge können von den Stimmberechtigten während der Auflagefrist eingesehen werden. Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen oder gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden sind während dieser Frist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung geltend zu machen.
  • 3. März 2025, 17.00 UhrMeldung Listenverbindungen: Listenverbindungen können mit dem Formular (Download am Seitenende) gemeldet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular.
  • 10. März 2025, 12.00 UhrSpätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Gemeindepräsident:in, Vizepräsident:in und Friedensrichter:in

Die Wahl des Gemeindepräsidiums, des Vizepräsidiums und des Friedensrichters findet am 18. Mai 2025 statt. Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 14. April 2025, 17.00 Uhr – Ablauf der Anmeldefrist für Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Friedensrichter:in. Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) der Gemeindeschreiberin persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 14. April 2025, 17.00 UhrSpätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. Juni 2025 statt.

Allfälliger 2. Wahlgang Gemeindepräsidium, Vizepräsidium und Friedensrichter:in
vom 29. Juni 2025

sowie Wahl Bau-, Werk- und Planungskommission, sollte die Gemeindeversammlung vom 12. Februar 2025 die Teilrevision Gemeindeordnung, Baureglement sowie Dienst- und Gehaltsordnung bzw. die Reorganisation Kommissionen ablehnen

Folgende Fristen gelten für die Eingabe von Listen und Kandidatinnen / Kandidaten:

  • 12. Mai 2025, 17.00 Uhr – Ablauf Anmeldefrist Kommissionswahlen. Die Wahlvorschläge müssen fristgerecht auf dem amtlichen Formular (Download am Seitenende) der Gemeindeschreiberin persönlich abgegeben werden. Bitte beachten Sie die grau hinterlegten Hinweise auf dem Formular.
  • 14. – 16. Mai 2025 – Auflagefrist: Die Wahlvorschläge können von den Stimmberechtigten während der Auflagefrist eingesehen werden. Einwendungen gegen die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen oder gegen die Stimmberechtigung der Unterzeichnenden sind während dieser Frist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung geltend zu machen.
  • 19. Mai 2025, 17.00 Uhr Ende Bereinigungsfrist; Meldung Listenverbindungen; Publikation der Listen mit den Listennummern und Namen der Kandidierenden
  • 19. Mai 2025, 17.00 Uhr Anmeldefrist Beamtenwahlen (bei allfälligem zweitem Wahlgang); Publikation der Namen der Kandidatinnen/Kandidaten
  • 26. Mai 2025, 12.00 Uhr Spätestmögliche Einreichung des Wahlpropagandamaterials: Die Wahlpropagandaschrift darf (gefaltet) höchstens das Format A5 aufweisen und nicht mehr als 50g wiegen. Loses Material ist in die Propagandaschrift einzulegen.

Gemeinderätliche Kommissionen und Delegiertenfunktionen

Ende August oder anfangs September 2025 wählt der Gemeinderat die Mitglieder folgender Kommissionen (je nach Ausgang der Gemeindeversammlung vom 12. Februar 2025 betreffend Teilrevision Gemeindeordnung, Baureglement sowie Dienst- und Gehaltsordnung bzw. Reorganisation Kommissionen ändern sich die Bezeichnungen noch):

  • Alters- und Gesundheitskommission
  • Bildungskommission
  • Familien-, Jugend- und Kulturkommission
  • Finanzkommission
  • Sicherheitskommission
  • Sport- und Freizeitkommission
  • Sozialkommission
  • Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission
  • Wahlbüro

...sowie Delegierte in folgende Gremien:

  • Stiftungsrat Alterssiedlung
  • Stiftungsrat Alters- und Pflegeheim Wollmatt
  • Stiftungsrat Kloster Dornach
  • Stiftung zur Förderung Behinderter Laufental-Dorneck-Thierstein
  • Stiftungsrat Heimatmuseum Schwarzbubenland
  • Versorgungsregion Alter der Birsstadt
  • Zivilschutzorganisation / Bevölkerungsschutz Dorneckberg
  • Zentrum Passwang
  • Zweckverband Verwaltungskommission Wasserversorgung Aesch-Dornach-Pfeffingen

Im Sommer 2025 werden hier weitere Informationen zum Wahlprozedere aufgeschaltet.

Zugehörige Objekte

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