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Steuerveranlagung und -sätze

Gemeindesteuern
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 30.11.2022 wurde die Einführung des Einheitsbezuges der Gemeindesteuern beschlossen. Dadurch ist ab dem Steuerjahr 2024 der Kanton Solothurn auch für den Bezug der Gemeindesteuern zuständig. Dies hat folgende Änderungen zur Folge:

  • Sie erhalten ab dem Steuerjahr 2024 keine separate Gemeindesteuerrechnung mehr, sondern die Gemeindesteuern werden Ihnen direkt zusammen mit der Staatssteuer des Kantons in Rechnung gestellt.
  • Der Versand der Vorbezugsrechnung für das Steuerjahr 2024 erfolgt ca. Ende Februar 2024 durch das Kantonale Steueramt Solothurn. Vorauszahlungen für das Jahr 2024 können entsprechend erst ab diesem Zeitpunkt geleistet werden.
  • Die Fälligkeitstermine für Vorbezugsrechnungen von natürlichen Personen sind neu in drei Raten aufgeteilt:
    31. Mai, 30. September, 31. Dezember.
  • Die Vorbezugsrechnung von juristischen Personen verfallen jeweils per 31. Juli.
  • Für die Steuerperioden bis und mit 2023 bleibt die Gemeinde zuständig.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Steuererklärungsverfahren
Die Steuererklärungen für natürliche Personen sind direkt beim Steueramt des Kantons Solothurn einzureichen. Die Adresse lautet wie folgt: Steueramt des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 29c, 4509 Solothurn. Bei Fragen können Sie sich unter 032 627 88 77 melden.

Sollte das mit der Steuererklärung mitgeschickte Couvert eine andere aufgedruckte Adresse aufweisen, schicken Sie es bitte an diese.

Gesuche um Verlängerung der Eingabefrist sind ebenfalls an obige Adresse oder per Mail an scanning.so@fd.so.ch zu richten.


Steuerberechnung, Steuerfuss
Die Gemeindesteuer berechnet sich in Prozenten der einfachen Staatssteuer (ohne Einbezug der Spital- und Personalsteuer). Im Internet können Sie sich hier Ihre Steuern berechnen lassen.

  • 88% ab Steuerjahr 2018
  • 91% ab Steuerjahr 2017
  • 96% ab Steuerjahr 2014
  • 90% ab Steuerjahr 2011
  • 93% ab Steuerjahr 2007

 

  • 16% Röm.-kath. Kirchensteuer
  • 15% Ref. Kirchensteuer
  • 9.6% Feuerwehrersatzabgabe (min. Fr. 20.–, max. Fr. 400.–)

 

Ersatzabgaben entrichten in der Regel Männer und Frauen vom 21. bis 42. Altersjahr, welche keinen Feuerwehrdienst leisten.

Kontakt

Finanzverwaltung
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 30
fibu@dornach.ch

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