Fristen und Vorauszahlungen
Fälligkeit und Zahlung
Die Gemeindesteuern sind am 31. August fällig. Sämtliche zu viel bezahlte und fakturierte Steuern, die Sie geleistet haben, werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst. Andererseits werden auf dem in Rechnung gestellten Vorbezug bis zur Bezahlung des Steuerbetrages ab dem 1. September Zinsen zu Ihren Lasten berechnet. Sind Sie nicht in der Lage, Ihre Steuern bis zum vorgeschriebenen Termin zu bezahlen (Stundung) oder benötigen Sie eine Vereinbarung für Ratenzahlung, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich und mit Begründung mit.
Einsprachen und Fragen in Bezug auf die Steuerveranlagung sind an das kantonale Steueramt zu richten.
Aktuelle Zinsen (ab Steuerjahr 2021):
- Vergütungszins bei Vorauszahlung: 0.00 % bis 31.08.
- Verzugszins bei verspäteter Zahlung: 3.0 % ab 01.09.
- Rückerstattungszins auf zu viel bezahlte Steuern: 0.25 % ab Zahlungseingang (frühestens ab 01.09.)
Basis für den Vorbezug, Änderung der finanziellen Verhältnisse, Wegzug
Als Vorbezug wird der Steuerbetrag gemäss der letztbekannten definitiven Staatssteuer-Veranlagung in Rechnung gestellt, ohne Berücksichtigung einer allfälligen ausserordentlichen Revision.
Wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse voraussichtlich wesentlich ändern werden, können Sie den Ihres Erachtens angemessenen Betrag bis zum 31. August überweisen. Bitte verlangen Sie entsprechende Einzahlungsscheine. Entspricht der bezahlte Betrag der später veranlagten Steuer, wird bei Bezahlung bis 31. August kein Verzugszins erhoben. Ist der definitive Betrag jedoch höher als Ihre Vorauszahlung, wird ein Verzugszins auf der Differenz, jedoch nur bis zur Höhe der Vorausrechnung erhoben.
Wenn Sie wissen, dass Sie am 31. Dezember in einer anderen Gemeinde wohnen und in Dornach weder Grundeigentum besitzen, noch Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, schulden Sie der Gemeinde Dornach für das Wegzugsjahr keine Steuer. Die neue Wohngemeinde wird die Steuer für das ganze Jahr einfordern. Die Vorbezugsrechnung ist in diesem Fall nicht zu bezahlen.
Zahlungsverbindungen
Hat sich Ihre Post- oder Bankverbindung geändert? Teilen Sie uns Ihre neue Post- oder Bankverbindung mit (fibu@dornach.ch). Geben Sie uns bitte Ihre PID-Nr., die IBAN sowie der Name und die Anschrift der Bank an.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für per Internet übermittelte Daten können wir für den Übertragungsweg bis zu uns keinen absoluten Schutz garantieren. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, keine E-Mails mit vertraulichem und persönlichem Inhalt zu verschicken.
Kontakt
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