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Kehrichtgrundgebühr

Die Gemeinde Dornach erhebt Kehrichtgrundgebühren für die Deckung der übrigen Kosten der Abfallentsorgung gemäss Reglement über die Wiederverwertung und die Entsorgung der Abfälle. Die Einwohnerinnen und Einwohner bezahlen zwei verschiedene Gebühren. Einerseits eine verbrauchsabhängige Gebühr für die Abfuhr von Kehricht und Sperrgut. Sie richtet sich gemäss dem Verursacherprinzip nach der bereitgestellten Menge und wird über die offiziellen Kehrichtsäcke und die Gebührenmarken erhoben. Andererseits die Grundgebühr, die zur Deckung der übrigen Kosten im Zusammenhang mit der Sammlung, dem Transport und der Behandlung der an den öffentlichen Sammelstellen anfallenden Abfälle erhoben wird.

Abfallverordnung

Aktuelle Kehrichtgrundgebühren

  • Gebühr für Privathaushalte: CHF 133.20
  • Gebühr für Gewerbebetriebe: CHF 133.20
     

Obige Gebühren verstehen sich exkl. MWST.

Kontakt

Bauverwaltung
Hauptstrasse 33
Postfach
4143 Dornach
Tel. 061 706 25 10
bau@dornach.ch

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
7.5 Abfallreglement 1. Januar 2025
7.5.1 Abfallverordnung 1. Januar 2025